Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Nebenkosten lieber zahlen
(bü) Untervermietung Vermutet ein Vermieter, dass sein Mieter die Wohnung heimlich an Touristen untervermietet und schaltet einen so genannten „agent provocateur“ein (hier setzte er eine Freundin als „detektivisches Mittel“an, die die Zimmer über airbnb anmietete), so handelt der Vermieter nicht rechtswidrig. Spricht er daraufhin dem Mieter eine Abmahnung aus, löscht er danach auch sein Profil bei airbnb, gibt die Untervermietung aber nicht auf, so kann er die Kündigung des Mietvertrages kassieren. Die unerlaubte Untervermietung an Touristen stellt laut der Richter eine erhebliche Pflichtverletzung dar. Die Kündigungsfrist musste allerdings eingehalten werden. (LG Berlin, 63 S 30/19)
Grundsteuer Hat ein Mann ein mit einer Tennisanlage bebautes Grundstück erworben und ging aus dem Verkehrswertgutachten hervor, dass erhebliche Investitionen erforderlich würden kann er nicht verlangen, wegen der „Rohertragsminderung des Steuergegenstands“von der Grundsteuer befreit zu werden. Er habe die Ertragsminderung aufgrund „eigener Willensentschließung“in Kauf genommen. (VwG Koblenz, 5 K 932/21) (tmn) Vielen Mietern graut es vor der Heizkostenabrechnung im kommenden Jahr. Wie hoch wird die Nachzahlung oder die neue Abschlagszahlung angesichts der rapide gestiegenen Gas- und Ölpreise werden?
Wer die Abschlagszahlung etwa für die Heizkosten gar nicht oder nur teilweise begleicht oder begleichen kann, dem droht die fristlose Kündigung. Das teilt der Deutsche Mieterbund (DMB) mit. Und zwar bereits dann, wenn die rückständige Summe mehr als eine Monatsmiete beträgt. Ob auch ein Versäumnis der 30-tägigen Zahlungsfrist für die Nebenkostennachzahlung zur Kündigung führen kann, ist nicht höchstrichterlich geklärt. Erste Urteile von Amtsund Landgerichten legen den Verdacht aber nahe, betont der Mieterbund.
Etwaige Unklarheiten oder Fehler sollten dem Vermieter innerhalb der Frist unverzüglich angezeigt werden, teilt der DMB mit. Allerdings sollten Mieter die Rechnung zunächst unter Vorbehalt begleichen.
Laut DMB ist es daher ratsam, schon jetzt etwas Geld anzusparen, um im kommenden Jahr die Mehrkosten begleichen zu können. Alternativ
könnte freiwillig bereits in diesem Jahr eine höhere Vorauszahlung mit dem Vermieter vereinbart werden, um einer hohen Nachzahlung vorzubeugen.
Wer sich einen Überblick über die möglichen Mehrkosten verschaffen möchte, kann zum Beispiel den Nachzahlungsrechner der Stiftung Warentest nutzen. Außerdem könnten Mieterinnen und Mieter sich bei ihrem Mieterverein über staatliche Unterstützung erkundigen. Hilfe wie Wohngeld oder andere Zuschüsse könnten durch finanzielle Engpässe helfen.