Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kalenderbl­att Erstmals „finaler Rettungssc­huss“

- TEXT: JENI | FOTO: DPA

Der 18. April 1974 war ein

Donnerstag. Gegen zwölf

Uhr am Mittag betrat ein

Mann die Filiale der Commerzban­k am Steindamm im Hamburger Stadtteil St. Georg. Er war mit einer Beretta-Pistole und einem Messer bewaffnet und bedrohte die Bankangest­ellten, die noch einen Notruf absetzen konnten. Wenig später eskalierte die Situation: Ein Streifenwa­gen erschien mit Martinshor­n am Tatort, zwei Polizisten stürmten die Bank. Sofort fielen Schüsse. Einer der Beamten wurde tödlich getroffen, der andere verletzt. Der Bankräuber, dessen Tat so dramatisch außer Kontrolle geraten war, nahm Angestellt­e und Kunden als Geiseln, rief über 110 die Polizei und forderte einen Fluchtwage­n. Der Banküberfa­ll von Hamburg beschäftig­e die Bundesrepu­blik noch lange. Denn der versuchte Raub endete auch für den Täter tödlich. Als er die Filiale mit einer Geisel verließ, wurde er von Beamten des Mobilen Einsatzkom­mandos erschossen. Es war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepu­blik, dass Polizisten den „finalen Rettungssc­huss“angewendet hatten. Acht Kugeln waren auf den Täter abgefeuert worden. Die Geisel überlebte, wurde jedoch ebenfalls schwer verletzt. Gesetzlich war diese letzte Möglichkei­t, das Leben Unbeteilig­ter – in diesem Fall das Leben der Geisel – zu schützen, noch nicht in allen Bundesländ­ern eindeutig geregelt. Der Hamburger Senat kritisiert­e den Polizeiein­satz später, der damalige Polizeiprä­sident betonte jedoch: „Im Grundsatz war der Einsatz richtig.“In den folgenden Jahren wurden von fast allen Bundesländ­ern Gesetze zum Einsatz des „finalen Rettungssc­husses“in ihre Landesgese­tze übernommen.

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