Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Kalenderblatt Erstmals „finaler Rettungsschuss“
Der 18. April 1974 war ein
Donnerstag. Gegen zwölf
Uhr am Mittag betrat ein
Mann die Filiale der Commerzbank am Steindamm im Hamburger Stadtteil St. Georg. Er war mit einer Beretta-Pistole und einem Messer bewaffnet und bedrohte die Bankangestellten, die noch einen Notruf absetzen konnten. Wenig später eskalierte die Situation: Ein Streifenwagen erschien mit Martinshorn am Tatort, zwei Polizisten stürmten die Bank. Sofort fielen Schüsse. Einer der Beamten wurde tödlich getroffen, der andere verletzt. Der Bankräuber, dessen Tat so dramatisch außer Kontrolle geraten war, nahm Angestellte und Kunden als Geiseln, rief über 110 die Polizei und forderte einen Fluchtwagen. Der Banküberfall von Hamburg beschäftige die Bundesrepublik noch lange. Denn der versuchte Raub endete auch für den Täter tödlich. Als er die Filiale mit einer Geisel verließ, wurde er von Beamten des Mobilen Einsatzkommandos erschossen. Es war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass Polizisten den „finalen Rettungsschuss“angewendet hatten. Acht Kugeln waren auf den Täter abgefeuert worden. Die Geisel überlebte, wurde jedoch ebenfalls schwer verletzt. Gesetzlich war diese letzte Möglichkeit, das Leben Unbeteiligter – in diesem Fall das Leben der Geisel – zu schützen, noch nicht in allen Bundesländern eindeutig geregelt. Der Hamburger Senat kritisierte den Polizeieinsatz später, der damalige Polizeipräsident betonte jedoch: „Im Grundsatz war der Einsatz richtig.“In den folgenden Jahren wurden von fast allen Bundesländern Gesetze zum Einsatz des „finalen Rettungsschusses“in ihre Landesgesetze übernommen.