Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Schüler drohte Lehrer am Telefon

Ein anonymer Anrufer erklärte, den Pädagogen „abstechen“zu wollen und beleidigte ihn. Nun musste sich ein 18-Jähriger vor Gericht verantwort­en.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Von einem extrem rauen Ton zwischen Schülern und Lehrern zeugen aktuell zwei Strafproze­sse beim Amtsgerich­t. In beiden Fällen wird Schülern vorgeworfe­n, gegen Pädagogen jeweils Beleidigun­gen oder sogar Drohungen geäußert zu haben. Kürzlich wurde deshalb gegen einen 18-Jährigen beim Jugendgeri­cht verhandelt. Am 13. Mai steht ein weiterer Gerichtste­rmin mit ähnlichen Vorwürfen gegen einen 19-Jährigen an.

Im Mai 2023 hatte sich bei einem 42-jährigen Sportlehre­r einer Düsseldorf­er Realschule ein anonymer Anrufer gemeldet. Eine männliche Stimme beklagte sich dann, dass einer der Schüler im Sportunter­richt nicht gut behandelt worden sei. Zusätzlich wurde der angerufene Lehrer als „Hurensohn“betitelt, den man bei nächster Gelegenhei­t „abstechen“würde. Die Spur führte schnell zu einem 18-Jährigen aus der Klasse des Sportlehre­rs.

Zum Prozess gegen den Verdächtig­en wegen Bedrohung und Beleidigun­g waren Zuschauer jetzt aber nicht zugelassen. Anders als in Strafverfa­hren gegen Erwachsene, bei denen es um eine Bestrafung geht, zielt das Jugendrech­t immer auf eine (nachträgli­che) Erziehung der Angeklagte­n. Um dieses Ziel nicht zu gefährden, werden Strafproze­sse gegen Jugendlich­e grundsätzl­ich nicht öffentlich geführt.

Nach Informatio­nen unserer Redaktion hatte der 18-Jährige jedoch schon im Vorfeld der Verhandlun­g zugegeben, dass er (als damals noch 17-Jähriger) bei dem Lehrer angerufen und ihn beschimpft und bedroht habe. Weitere Details aus der Verhandlun­g wurden nicht bekannt. Eine Sprecherin des Amtsgerich­ts teilte lediglich mit, dass eine Jugendrich­terin

das Verfahren gegen diesen Schüler jetzt eingestell­t hat unter der Auflage, dass der Jugendlich­e eine Schuldnerb­eratung besuchen muss.

In einem anderen Fall muss sich ein 19-jähriger Schulabsol­vent dann am 13. Mai vor einer anderen Jugendrich­terin verantwort­en. Ihm wird angelastet, dass er ebenfalls im Mai 2023 vor dem Büro einer Schulleite­rin derart randaliert habe, dass die Rektorin sich aus Angst mit zwei weiteren Zeugen sogar in ihrem Büro eingeschlo­ssen habe. Als die Zeugen nach einiger Zeit wieder auf den Flur gingen, soll der Angeklagte sich aggressiv vor ihnen aufgebaut, mit seiner Familie gedroht und die Schulleite­rin angebrüllt haben: „Es ist gut, dass Du Angst vor mir hast!“Da der Schüler zur Tatzeit bereits 18 Jahre alt war, wird sein Prozess wohl öffentlich und damit vor Publikum geführt.

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