Mit Rücksicht ins neue Jahr
Ab heute werden im Einzelhandel wieder Raketen und andere Feuerwerkskörper verkauft. Geknallt werden darf an Silvester und Neujahr. Wer sich nicht dran hält, dem drohen hohe Bußgelder.
Noch zwei Tage, dann ist 2016 Geschichte. Wie an jedem 31. Dezember wird wohl auch dieses Jahr von vielen Duisburgern mit einem krachenden Feuerwerk verabschiedet. Für viele ist das Abfeuern der Raketen das Highlight der Silvesternacht. Ab heute werden Knaller in sämtlichen Variationen legal zum Kauf angeboten. Doch gibt es immer wieder Menschen, die sich nicht an die Sicherheits- hinweise auf den Verpackungen und geltendes Recht bezüglich Feuerwerkskörper halten. Das führt im schlimmsten Fall zu ernsten Verletzungen, nicht selten sogar zum Verlust des Augenlichtes oder des Hörvermögens.
Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit (in einigen Stadtteilen kam es in den Vorjahren dort zu entsprechenden Einsätzen) machte die Duisburger Polizei gestern darauf aufmerksam, dass Gas- und Schreckschusswaffen als Knallerersatz verboten sind. Das Schießen mit diesen Waffen ist nur dann erlaubt, wenn es sich um Notwehr handelt und nicht aber, um das neue Jahr zu begrüßen. Wer mit Gas- oder Schreckschusspistole Pyro-Knaller, Pfeifer oder Signalsterne schießt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Daran ändert auch der kleine Waffenschein nichts. Bewegt sich der Besitzer außerhalb seiner Wohnung oder seines Grundstücks mit der Waffe, droht ebenfalls eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Aber auch wer „erlaubte“Knallerei bevorzugt, muss sich an Regeln halten. Grundsätzlich sollten Feuerwerkskörper nur nach Anleitung gezündet werden. Raketen müssen dabei senkrecht stehen. Die Flaschen, in die die Raketen gesteckt werden, sollten einen sicheren Stand haben, um ein Umkippen zu vermeiden. Insgesamt sollte vorsichtig und sorgsam mit Feuerwerkskörpern umgegangen werden.
Aus diesem Grund ist das Mindestalter für das Zünden von Feuerwerkskörpern 18 Jahre. Für Kinder gibt es extra ausgewiesene Produkte wie Kleinstfeuerwerke. Diese sollten trotzdem niemals ohne Erwachsene verwendet werden. Und auch wenn es Silvester oftmals feucht-fröhlich zugeht: Das Zünden von Feuerwerk sollte möglichst nüchtern geschehen, um kein Risiko einzugehen.
Ein weiteres Risiko sind Knaller ohne Gütesiegel, beispielsweise aus dem Ausland oder dem Internet. Die enthalten oft statt Schwarzpulver gefährliche Metallpulver oder sogar Sprengstoff. In Deutschland darf nur Feuerwerk mit einer Prüfungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung (BAMNummer) oder mit CE-Kennzeichen verkauft und abgebrannt werden. Daher empfiehlt sich, das Feuerwerk im hiesigen Einzelhandel zu kaufen. Alle Artikel, die dort erhältlich sind, wurden einer Prüfung unterzogen und gelten daher für den Verbraucher als sicher.
Definitiv verboten sind sogenannte Himmelslaternen, bei denen eine brennende Kerze in einer Papierlaterne in die Luft steigt. Die Brandgefahr ist dabei zu hoch. Zudem liegt Duisburg nahe am Düsseldorfer Flughafen und somit in einer Zone, in der besondere Regeln gelten. Nicht immer mal klappt es
Die Polizei macht darauf aufmerksam, dass Gasund Schreckschusswaffen als Knallerersatz
verboten sind.
um Mitternacht auf Anhieb mit dem Anzünden. Wer es dann erneut versucht, bringt sich in große Gefahr. Auch sollte man Kindern verbieten, am Morgen des 1. Januar nach solchen „Blindgängern“zu suchen, um es noch mal krachen zu lassen. Das ist viel zu gefährlich.
Grundsätzlich dürfen Knaller nur im Freien angesteckt werden, und dort auch nur in einigem Abstand zu Bebauungen und Autos, die durch Feuerwerkskörper Schaden nehmen könnten. Auch vom Balkon aus darf man nicht zünden. Generell verboten ist das Zünden von Feuerwerks- und Knallkörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an Reet- und Fachwerkhäusern. Tiere reagieren oft empfindlich und ängstlich auf die lauten und bunten Böller. Sie sollten auf keinen Fall um Mitternacht mit ins Freie genommen werden. Zum Glück der Tiere ist der Schrecken am 2. Januar wieder vorbei, denn „geknallt“werden darf nur an Silvester und Neujahr. Darüber hinaus ist jedes Feuerwerk anmeldepflichtig. Wer also Raketen für die Geburtstagsparty im Sommer verwahrt, könnte Ärger bekommen. Wer Produkte widerrechtlich ohne Sondererlaubnis benutzt, riskiert zumindest eine Geldstrafe. Bußgelder bis zu 50.000 Euro und sogar Freiheitsstrafen sind möglich.