Zehn Jahre für Schüsse auf Polizei und Schlüsseldienst
Weil er seine Waffen nicht abgeben wollte, schoss ein heute 57 Jahre alter Mann am 1. Juli 2015 in Beeck auf vier Polizisten sowie einen Schlüsseldienstmitarbeiter. In einer Art juristischer Kür musste sich das Landgericht Duisburg jüngst noch ein weiteres Mal mit dem Fall befassen.
Der Angeklagte hatte zum Tatzeitpunkt insgesamt acht Schusswaffen besessen. Doch den regelmäßigen Nachweis darüber, dass Gewehre und Pistolen ordnungsgemäß untergebracht waren, blieb er schuldig. Deshalb war ihm die Waffenbesitzerlaubnis entzogen worden. Aufforderungen, die Waffen abzugeben, hatte der Mann einfach ignoriert.
Als am 1. Juli die Polizei vor seiner Haustür stand, öffnete er nicht freiwillig. Ein Schlüsseldienstmitarbeiter musste helfen. Als der gerade das Schloss geknackt hatte, schoss der 57-Jährige auf alles, was sich im Treppenhaus bewegte. Der Schlüsseldienstmitarbeiter wurde an der linken Hand, ein Polizist durch Mauersplitter am rechten Arm verletzt.
Das Landgericht hatte die Schüsse nach fünftägiger Hauptverhandlung als dreifachen versuchten Mord gewertet und den Angeklagten im Dezember 2015 zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Schütze habe den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen und dabei heimtückisch gehandelt. Der Bundesgerichtshof änderte das Urteil in der Revision ab: Bei der letzten Schussabgabe auf einen bereits fliehenden Polizisten, habe es sich nicht um versuchten Mord, sondern nur um versuchten Totschlag gehandelt. Zu diesem Zeitpunkt seien die Beamten nicht mehr arglos gewesen.
Eine andere Kammer des Landgerichts am König-Heinrich-Platz benötigte am Donnerstag nicht einmal zwei Stunden, um das Urteil anzu- passen: Aus dreifachem versuchten Mord wurde zweifacher versuchter Mord und versuchter Totschlag. Am Strafmaß änderte sich allerdings für den Angeklagten nichts. Denn inzwischen steht fest, dass der Schlüsseldienstler (54) seine verletzte Hand nie mehr in vollem Umfang wird benutzen können. Auch psychisch leidet er bis heute unter den Folgen der Schüsse.