Bewährung für Hundezüchterinnen
Veterinäramt hatte 2016 in Schermbeck 275 völlig verwahrloste Tiere befreit.
WESEL/SCHERMBECK Bei der Urteilsverkündung im Weseler Amtsgericht wischten sich die beiden Angeklagten gestern die Tränen aus den Augen: Eine 67-jährige Rentnerin und ihre 38 Jahre alte Tochter wurden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu zehn- beziehungsweise sechsmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt.
Die beiden geständigen Frauen hatten in einem angemieteten Her- renhaus in Schermbeck (Kreis Wesel) viele Jahre lang kleine Hunde gezüchtet. In erster Linie Malteser und Yorkies. Als die Seniorin an Silvester 2015 Opfer eines Verkehrsunfalls wurde und vier Wochen lang in zwei Kliniken behandelt wurde, musste sich die Tochter – zusammen mit drei Putzfrauen – um die 275 Tiere kümmern. Behördlich zugelassen waren nur 80 Hunde.
Völlig überfordert mit der Situation, verwahrlosten die Hunde zusehens. Nach konkreten Hinweisen wurde das Veterinäramt aktiv und räumte in einer beispiellosen Aktion im März 2016 mit 17 Mitarbeitern das Haus. Was sie sehen mussten, war furchtbar: Die verängstigten Tiere, die praktisch keinen Auslauf hatten, waren größtenteils erkrankt. Krallen wurden nicht geschnitten, das Fell war durch Kot verdreckt. Einige litten an Tumoren, andere an Bindehautentzündungen. Fast alle Hunde sind mittlerweile vermittelt. 20 werden in Tierheimen professionell gepflegt.