Streit um die Anliegerbeiträge
Vorwurf von Hauseigentümern in Hüttenheim: Stadt legt ihre Kosten über eine aufwändige und unnötige Fahrbahnsanierung samt Gehweg auf Anwohner um.
HÜTTENHEIM Wenn Fahrbahn und Gehweg erneuert werden, kann es für Anlieger bei den Kosten ein böses Erwachen geben. Christian Opitz und weitere Hauseigentümer an der Schulz-Knaudt-Straße in Hüttenheim haben deshalb ganz genau auf die Maßnahmen im ersten Bauabschnitt zwischen Mündelheimer Straße und HermannRinne-Straße geschaut. Schließlich ist im weiteren Verlauf der für sie relevante Abschnitt bis zur Ehinger Straße noch in diesem Sommer an der Reihe. Die Sorge, dass es richtig teuer werden kann, ist nach den im vergangenen Dezember beendeten ersten Arbeiten ebenso groß wie der Ärger über die Stadt. Die, so der Vorwurf von Opitz und Co., lege ihre Kosten über eine „aufwändige, aber unnötige Sanierung elegant auf die Anwohner um“.
Im ersten Bauabschnitt seien die gegenüberliegenden Straßenseiten auf zwei Arten saniert worden – die kostengünstige Variante für die Stadt im Bereich einer Schule, wo Gehwege und das alte rote Radpflaster erhalten und keine neuen Parkflächen geschaffen worden sind. Und die teurere Variante für die Anwohner mit Erneuerung des Straßenbelags, neuen Gehwegen und versiegelten Parkflächen zwischen den Bäumen. „Die Anlieger im bereits sanierten Abschnitt mögen nichts dagegen haben und sich über die Maßnahmen freuen. Für uns gilt das nicht“, sagt Opitz, zumal ein Radweg entfällt. „Dadurch wird es für alle Verkehrsteilnehmer ge- fährlicher“, so Opitz. Mit Blick auf den bevorstehenden zweiten Bauabschnitt pocht er mit anderen Anwohnern auf die kostengünstigere Sanierungsvariante, zumal „die Verursacher der Straßenschäden nicht belangt werden“. Opitz verweist auf den jahrelangen Reparaturstau und den Schwerlastverkehr. Er betont außerdem: „Wir haben auf unseren Grundstücken Parkplätze, wir brauchen keine neuen.“Die Kosten dafür werden nach Angaben eines Stadtsprechers allerdings gar nicht den Anwohnern, sondern allein der Stadt zugerechnet. Dies sei gesetzliche Vorgabe, weil „die angelegten Parkstreifen zum Teil zu Lasten der alten Radwege gehen. Außerdem werden in der Endabrechnung alle anrechnungsfähigen Kosten des ersten und zweiten Bauabschnitts auf alle Grundstücksflächen verteilt. Und den größten Anteil hat als größtes Grundstück die Schule, also die Stadt, zu zahlen“, so der Sprecher. Die weniger aufwändige Sanierung vor der Schule mindere auch die anteiligen Kosten für die Anwohner. Trotzdem wird der eine oder andere Eigentümer bei veranschlagten Kosten von 775000 Euro für den ersten und 800000 Euro für den zweiten Bauabschnitt und bei 15 bis 20 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche einiges zahlen müssen. Bei einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück können das zwischen 15.000 und 20.000 Euro sein.