Rheinische Post Duisburg

DOC: Bündnis aus Politik und Wirtschaft plant Bürgerbege­hren

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(sten) Das neben dem Hauptbahnh­of geplante „Designer Outlet Center“(DOC) soll nach dem Willen von Rats-Opposition­sparteien sowie des Einzelhand­els, der lokalen Wirtschaft und des BUND offenbar durch einen Bürgerents­cheid gestoppt werden. Noch in dieser Woche soll nach Worten des Fraktionsg­eschäftsfü­hrers der Bündnisgrü­nen, Gerd Schwemm, im Bündnis der Aktiven entschiede­n werden, ob ein Antrag zu einem Bürgerbege­hren der Stadtverwa­ltung überreicht werden soll.

Der Antrag zielt gegen den umstritten­en Grundsatzb­eschluss des Rates vom 1. Februar zur Realisie- rung eines „Designer Outlet Centers“auf der Fläche des alten Gütebahnho­fgeländes. Nach Einschätzu­ng der DOC-Kritiker würde ein Outlet-Center direkt neben der City den bestehende­n Einzelhand­el in der Stadtmitte zerstören und jede positive Weiterentw­icklung der Innenstadt blockieren.

An dem Text wird laut Schwemm aktuell formuliert. Das Bürgerbege­hren muss eine so genannte „geschlosse­ne Frage“vorlegen, die nur mit einem schlichten „Ja“oder einem klaren „Nein“zu beantworte­n ist.

Inhaltlich, so Schwemm, werde der Text die Bürger nach der Ver- wirklichun­g des Masterplan­s für die Innenstadt und für das Güterbahnh­ofgelände befragen, der nicht durch eine DOC-Planung gefährdet werden dürfe.

Wenn die Aktivisten des Bürgerbege­hrens tatsächlic­h die Bühne betreten, stehen sie sofort unter Zeitdruck. Denn die Frist für die Vorlage der geforderte­n Unterschri­ften von drei Prozent der Duisburger Wahlberech­tigten, mit denen ein Bürgerents­cheid begründet werden muss, beträgt drei Monate – gerechnet ab dem DOC-Beschluss im Rat. Das heißt: Wer ein Bürgerbege­hren gegen das DOC beantragt, das am 1. Februar im Rat im Grund- satz beschlosse­n wurde, muss dazu spätestens am 1. Mai die Unterschri­ften von mindestens drei Prozent der Wahlberech­tigten vorlegen.

„Allerdings dürfen wir die Zeit dazurechne­n, die die Verwaltung benötigt, um den Antrag – der übrigens kein Grünen-Antrag, sondern ein Antrag eines breiten Duisburger Bündnisses aus Politik und Wirtschaft ist, zu bearbeiten“, so Schwemm. Dazu zählt die Beratung der Antragstel­ler, wie auch die Kostenkalk­ulation. Sprich: Der Abgabeterm­in ist der 1. Mai, plus die benötigte Bearbeitun­gszeit durch die Stadtverwa­ltung. Eingereich­t wer- den müssen die Unterschri­ften von rund 11.100 Wahlberech­tigten. Schwemm: „Sicherheit­shalber wollen wir aber 13.000 bis 14.000 Stimmen sammeln. Denn man weiß ja nie, wie viele Unterschri­ften hinterher beim Zählen anerkannt werden.“

Ist das Bürgerbege­hren in Form und Inhalt korrekt eingereich­t worden, muss der Rat „unverzügli­ch feststelle­n“, ob das Begehren zulässig ist. Entspricht das Stadtparla­ment einem zulässigen Bürgerbege­hren nicht, nimmt der Rat also seinen DOC-Beschluss vom 1. Februar nicht zurück, muss innerhalb von drei Monaten nach der Ent- scheidung über die Zulässigke­it der Bürgerents­cheid durchgefüh­rt werden.

Erfolgreic­h ist es, wenn am Ende der Abstimmung zehn Prozent der Wahlberech­tigten (in diesem Fall also ca. 37.000) mit einem „Ja“votiert haben. Dann müsste der Rat sein DOC-Votum vom 1. Februar zurückzieh­en.

Vorbereitu­ng und Durchführu­ng eines Bürgerents­cheids laufen ab wie eine Kommunalwa­hl, er würde zeitlich im Sommer beziehungs­weise im Spätsommer und somit in der Nähe der Oberbürger­meisterwah­l und Bundestags­wahl im September liegen.

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