„Wahlrecht nur bei Einbürgerung“
CDU und FDP warnen vor kommunaler Ausweitung auf Nicht-EU-Ausländer.
DÜSSELDORF Sollen Nicht-EU-Ausländer bei Kommunalwahlen mitmachen dürfen? Über diesen Vorstoß von Rot-Grün ist es im Landtag zu einem heftigen Schlagabtausch gekommen. CDU-Chef Armin Laschet bezeichnete ein solches Ausländerwahlrecht als integrationsschädigend. Wer hierzulande mitbestimmen wolle, wer Oberbürgermeister wird, solle deutscher Staatsbürger werden. Die AKP, die Partei des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan, sei örtlich bestens vernetzt. Bei einer Ausdehnung des Kommunalwahlrechts „haben Sie in jedem Stadtrat Herrn Erdogan sitzen“, warnte Laschet und rief: „Was ist das für ein Signal an die Türkei? Sind Sie noch zu retten?“
Wie Laschet verwies auch FDPChef Christian Lindner darauf, dass das Bundesverfassungsgericht 1990 das Wahlrecht an die deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft geknüpft habe. Der Vorstoß von Rot-Grün setze daher eine Änderung des Grundgesetzes voraus. Im Übrigen zeige sich jetzt, dass sich die Regierungsparteien von der Realität abgekoppelt hätten, sagte Lindner mit Blick auf den eskalierenden Streit zwischen EU und Türkei. Er musste sich allerdings vorhalten lassen, dass die FDP vor Jahren das Ausländerwahlrecht selbst gefordert habe.
Eindringlich warben SPD und Grüne für ihren Antrag. Hans-Willi Körfges (SPD) empörte sich über den „ekelhaften Versuch“der Opposition, das Ausländerwahlrecht auf ein „Türken-Wahlrecht zu reduzieren“. „Das Wahlrecht ist ein Menschenrecht“, betonte Arif Ünal (Grüne). Er und Michele Marsching (Piratenfraktion) verwiesen darauf, dass auch eingebürgerte Türkischstämmige mit Erdogan und dessen AKP sympathisieren könnten.
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) appellierte an die Union, ihren Widerstand gegen die doppelte Staatsbürgerschaft aufzugeben. Damit werde der Weg für mehr Einbürgerungen geebnet, sagte der Minister. Die Politik der Union sei „nicht modern, sie ist rückwärtsgerichtet“. Kutschaty forderte, die „Ungerechtigkeit“beim kommunalen Wahlrecht zu beseitigen. Da kommunale Fragen Sache der Länder seien, reiche es aus, wenn dazu die Landesverfassung entsprechend geändert werde.
Dafür wäre aber eine ZweidrittelMehrheit nötig, die Rot-Grün und Piraten gestern bei der Abstimmung jedoch nicht zusammenbrachten.