Angeklagter soll Säugling missbraucht haben
(bm) Mit einem ekelhaften Fall von sexuellem Missbrauch hat es das Landgericht Duisburg zu tun. Die Anklage wirft einem 33-jährigen Oberhausener vor, sich am 26. Juli 2015 in Beeck an einem zwei Monate alten Säugling vergangen zu haben. Beim Besuch eines befreundeten Ehepaares soll er die kurzzeitige Abwesenheit der Eltern ausgenutzt haben, um an deren kleinem Sohn herumzufummeln und sich dabei selbst zu befriedigen. Die Tat soll der 33-Jährige mit seinem Handy fotografiert und gefilmt haben. Entsprechende Beweise fand die Polizei drei Tage später bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten. Dabei sollen auch weitere Filmchen gefunden worden sein, die Kinder und Erwachsene beim Sex zeigen. Der 33-Jährige ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Zuletzt hatte ihn das Amtsgericht Oberhausen 2013 wegen Missbrauchs zu 15 Monaten verurteilt. Zur Tatzeit stand der Mann noch unter Führungsaufsicht.
Ein psychiatrischer Gutachter, der den Angeklagten erst vor wenigen Tagen untersucht hatte, überraschte das Gericht mit dem Hinweis, dass der Angeklagte möglicherweise unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Der Gutachter wollte eine Einschränkung der Schuldfähigkeit aufgrund einer tief verwurzelten Pädophilie und autistischer Züge des Angeklagten nicht ausschließen. Der 33-Jährige stufe sich selbst als gefährlich ein. Ohne dauerhafte Therapie bestehe eine akute Wiederholungsgefahr, so der Mediziner. Das Verfahren startet nun am 27. März, dem ursprünglich vorgesehenen zweiten Verhandlungstag, noch einmal von vorne.