Neues Magazin für Familien
Ein Schaf geht über die Wiese, als es plötzlich vor einem Rasenmäher steht. Verwundert ruft es: „Mäh!“Darauf
antwortet der Rasenmäher: „Von dir lasse ich mir gar nichts
sagen!“
Annick (8) aus Wülfrath
Manche Leute tragen gern Mützen, andere lieber Hüte. Momentan wird jedoch häufiger über eine andere Kopfbedeckung gesprochen: und zwar über Kopftücher. Diese tragen vor allem Frauen, die der Religion des Islams angehören. Wenn sie das Haus verlassen, bedecken manche von ihnen mit dem Tuch die Haare auf dem Kopf. Das hat verschiedene Gründe: Manche Frauen wollen sich vor den Blicken von Männern schützen. Andere wollen einfach nur zeigen, dass sie Musliminnen sind, also zum Islam gehören. In dieser Woche ging es vor einem europäischen Gericht in dem Land Luxemburg um das Thema. Zwei muslimische Frauen hatten sich gegen ihre Arbeitgeber gewehrt. Die Firmen hatten die Frauen entlassen, weil sie am Arbeitsplatz ein Kopftuch trugen. Aber was stört Firmen daran, dass Mitarbeiterinnen ein Kopftuch tragen? Bei manchen Unterneh- men zum Beispiel ist es verboten, politische und religiöse Zeichen zu tragen. Die Firmen legen Wert darauf, neutral rüberzukommen, vor allem gegenüber Kunden. Das Gericht entschied: In solchen Fällen dürfen Firmen Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten. Allerdings müssen die Verbote dann auch für andere politische und religiöse Zeichen gelten: zum Beispiel für eine Kette mit einem christlichen Kreuz oder einen Anstecker einer politischen Partei. Wichtig ist also, dass Firmen nicht ohne berechtigte Gründe einzelne Gruppen benachteiligen. Eine Beraterin der Bundesregierung, die sich für benachteiligte Menschen einsetzt, warnte: Arbeitgeber sollten solche Verbote nicht leichtfertig aussprechen. Schließlich könnten ihnen dadurch gute Mitarbeiter entgehen. dpa