Rheinische Post Duisburg

Neues Magazin für Familien

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Ein Schaf geht über die Wiese, als es plötzlich vor einem Rasenmäher steht. Verwundert ruft es: „Mäh!“Darauf

antwortet der Rasenmäher: „Von dir lasse ich mir gar nichts

sagen!“

Annick (8) aus Wülfrath

Manche Leute tragen gern Mützen, andere lieber Hüte. Momentan wird jedoch häufiger über eine andere Kopfbedeck­ung gesprochen: und zwar über Kopftücher. Diese tragen vor allem Frauen, die der Religion des Islams angehören. Wenn sie das Haus verlassen, bedecken manche von ihnen mit dem Tuch die Haare auf dem Kopf. Das hat verschiede­ne Gründe: Manche Frauen wollen sich vor den Blicken von Männern schützen. Andere wollen einfach nur zeigen, dass sie Musliminne­n sind, also zum Islam gehören. In dieser Woche ging es vor einem europäisch­en Gericht in dem Land Luxemburg um das Thema. Zwei muslimisch­e Frauen hatten sich gegen ihre Arbeitgebe­r gewehrt. Die Firmen hatten die Frauen entlassen, weil sie am Arbeitspla­tz ein Kopftuch trugen. Aber was stört Firmen daran, dass Mitarbeite­rinnen ein Kopftuch tragen? Bei manchen Unterneh- men zum Beispiel ist es verboten, politische und religiöse Zeichen zu tragen. Die Firmen legen Wert darauf, neutral rüberzukom­men, vor allem gegenüber Kunden. Das Gericht entschied: In solchen Fällen dürfen Firmen Kopftücher am Arbeitspla­tz verbieten. Allerdings müssen die Verbote dann auch für andere politische und religiöse Zeichen gelten: zum Beispiel für eine Kette mit einem christlich­en Kreuz oder einen Anstecker einer politische­n Partei. Wichtig ist also, dass Firmen nicht ohne berechtigt­e Gründe einzelne Gruppen benachteil­igen. Eine Beraterin der Bundesregi­erung, die sich für benachteil­igte Menschen einsetzt, warnte: Arbeitgebe­r sollten solche Verbote nicht leichtfert­ig ausspreche­n. Schließlic­h könnten ihnen dadurch gute Mitarbeite­r entgehen. dpa

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