Homberger (30) muss für zahlreiche Delikte in Haft
Wegen einer ganzen Reihe von Taten, die einmal quer durch das Strafgesetzbuch führen, muss ein 30-jähriger Homberger drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Ohne sichtbare Regung nahm der Mann das Urteil der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg entgegen.
Für den Richter stand am Ende des elftägigen Verfahrens fest, dass der Angeklagte eine Frau, mit der er Ende 2015 eine Liebesbeziehung begann, im März 2016 übel misshandelte. Die Prostituierte, die kurzzeitig mit dem Angeklagten zusammen wohnte, hatte sich noch einmal mit ihm getroffen. In einer Gaststätte schlug er sie, zwang sie zum Kokain-Konsum.
In seiner Wohnung setzte der Angeklagte die Misshandlungen später fort, schlug und trat auf sein Opfer ein. Er hielt der Frau einen spitzen Gegenstand vor das Gesicht und drohte ihr an, sie „für den Rest ihres Lebens hässlich zu machen.“Die Frau sprang dann aus Angst vom Balkon und brach sich dabei mehrere Rückenwirbel und das Fersenbein. Die Frau wird wohl ihr Leben lang unter den Folgen zu leiden haben.
Die Richter waren außerdem davon überzeugt, dass der 30-Jährige sich wegen illegalen Drogenbesitzes und Erwerbs von Rauschgift schuldig gemacht hatte. Zudem hatte er in seiner Wohnung und auch in einem in der Nähe geparkten abgemeldeten Auto gleich mehrere Schusswaffen und jede Munition aufbewahrt.
Der Angeklagte hatte während des langwierigen Prozesses geschwiegen. Zahlreiche Zeugenaussagen und andere Beweismittel hatten die nun abgeurteilten Taten bewiesen.
Für einen Anklagekomplex reichten die Beweise allerdings nicht: Dort wurde ihm weiterer schwunghafter Drogenhandel, zweifache Vergewaltigung und mehrere Körperverletzungen vorgeworfen. Allerdings gab es für diese Vorwürfe nur eine Hauptbelastungszeugin. Und die verwickelte sich vor Gericht in Widersprüche.
Eine Glaubwürdigkeitsgutachterin hatte schon im Vorfeld nicht ausschließen können, dass sie log. In diesem Zusammenhang musste der Angeklagte freigesprochen werden.