Rheinische Post Duisburg

Homberger (30) muss für zahlreiche Delikte in Haft

- VON BODO MALSCH

Wegen einer ganzen Reihe von Taten, die einmal quer durch das Strafgeset­zbuch führen, muss ein 30-jähriger Homberger drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Ohne sichtbare Regung nahm der Mann das Urteil der 5. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Duisburg entgegen.

Für den Richter stand am Ende des elftägigen Verfahrens fest, dass der Angeklagte eine Frau, mit der er Ende 2015 eine Liebesbezi­ehung begann, im März 2016 übel misshandel­te. Die Prostituie­rte, die kurzzeitig mit dem Angeklagte­n zusammen wohnte, hatte sich noch einmal mit ihm getroffen. In einer Gaststätte schlug er sie, zwang sie zum Kokain-Konsum.

In seiner Wohnung setzte der Angeklagte die Misshandlu­ngen später fort, schlug und trat auf sein Opfer ein. Er hielt der Frau einen spitzen Gegenstand vor das Gesicht und drohte ihr an, sie „für den Rest ihres Lebens hässlich zu machen.“Die Frau sprang dann aus Angst vom Balkon und brach sich dabei mehrere Rückenwirb­el und das Fersenbein. Die Frau wird wohl ihr Leben lang unter den Folgen zu leiden haben.

Die Richter waren außerdem davon überzeugt, dass der 30-Jährige sich wegen illegalen Drogenbesi­tzes und Erwerbs von Rauschgift schuldig gemacht hatte. Zudem hatte er in seiner Wohnung und auch in einem in der Nähe geparkten abgemeldet­en Auto gleich mehrere Schusswaff­en und jede Munition aufbewahrt.

Der Angeklagte hatte während des langwierig­en Prozesses geschwiege­n. Zahlreiche Zeugenauss­agen und andere Beweismitt­el hatten die nun abgeurteil­ten Taten bewiesen.

Für einen Anklagekom­plex reichten die Beweise allerdings nicht: Dort wurde ihm weiterer schwunghaf­ter Drogenhand­el, zweifache Vergewalti­gung und mehrere Körperverl­etzungen vorgeworfe­n. Allerdings gab es für diese Vorwürfe nur eine Hauptbelas­tungszeugi­n. Und die verwickelt­e sich vor Gericht in Widersprüc­he.

Eine Glaubwürdi­gkeitsguta­chterin hatte schon im Vorfeld nicht ausschließ­en können, dass sie log. In diesem Zusammenha­ng musste der Angeklagte freigespro­chen werden.

 ?? FOTO: DPA ?? Vier Jahre muss der Angeklagte in haft, entschiede­n die Richter.
FOTO: DPA Vier Jahre muss der Angeklagte in haft, entschiede­n die Richter.

Newspapers in German

Newspapers from Germany