Rheinische Post Duisburg

Dressler darf nach Namibia auswandern

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(RP) Die 5. Große Strafkamme­r hat den Antrag zweier Nebenkläge­r, im Loveparade-Strafverfa­hren gegen Duisburgs Ex-Planungsde­zernenten Jürgen Dressler einen Haftbefehl zu erlassen, abgelehnt. Er hatte, wie berichtet, angekündig­t, seinen Wohnort ins Ausland (Namibia) zu verlegen. Einer der Nebenkläge­r hatte daraufhin das Gericht aufgeforde­rt, Dressler in Haft zu nehmen, weil er ansonsten bei einem etwaigen Loveparade-Prozess nicht mehr zur Verfügung stehe. Die Kammer lehnt das ab, weil er kein dringend Tatverdäch­tiger sei. Das sei der Fall, wenn eine hohe Wahrschein­lichkeit für eine Verurteilu­ng bestehe. Auch für einen Haftgrund sieht die Kammer keine hinreichen­den Anhaltspun­kte. In Betracht komme hier die Gefahr, dass sich Dressler im Falle der Eröffnung des Strafverfa­hrens durch das Oberlandes­gericht Düsseldorf nicht stellen würde. Diese Gefahr bestehe aber nicht, solange er für eine etwaige Ladung zur Hauptverha­ndlung zur Verfügung stehe. Zudem habe er seine Umzugsplän­e selbst angezeigt und ein beachtlich­es Eigeninter­esse daran, dass die gegen ihn erhobenen Vor- würfe gerichtlic­h geklärt werden. Die Kammer führt weiter aus, dass der Erlass eines Haftbefehl­s nicht verhältnis­mäßig sei. Auch bei Berücksich­tigung der Bedeutung der Sache müssten für die Frage der Verhältnis­mäßigkeit die Straferwar­tung und die im Fall einer Eröffnung des Hauptverfa­hrens zu erwartende Verfahrens­dauer berücksich­tigt werden.

Unter Abwägung dieser Gesichtspu­nkte sei eine Inhaftieru­ng des Angeschuld­igten derzeit nicht zu rechtferti­gen, teilte das Gericht gestern mit.

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FOTO: ARCHIV Jürgen Dressler ist ein freier Mann und kann gehen, wohin er will.

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