Dressler darf nach Namibia auswandern
(RP) Die 5. Große Strafkammer hat den Antrag zweier Nebenkläger, im Loveparade-Strafverfahren gegen Duisburgs Ex-Planungsdezernenten Jürgen Dressler einen Haftbefehl zu erlassen, abgelehnt. Er hatte, wie berichtet, angekündigt, seinen Wohnort ins Ausland (Namibia) zu verlegen. Einer der Nebenkläger hatte daraufhin das Gericht aufgefordert, Dressler in Haft zu nehmen, weil er ansonsten bei einem etwaigen Loveparade-Prozess nicht mehr zur Verfügung stehe. Die Kammer lehnt das ab, weil er kein dringend Tatverdächtiger sei. Das sei der Fall, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung bestehe. Auch für einen Haftgrund sieht die Kammer keine hinreichenden Anhaltspunkte. In Betracht komme hier die Gefahr, dass sich Dressler im Falle der Eröffnung des Strafverfahrens durch das Oberlandesgericht Düsseldorf nicht stellen würde. Diese Gefahr bestehe aber nicht, solange er für eine etwaige Ladung zur Hauptverhandlung zur Verfügung stehe. Zudem habe er seine Umzugspläne selbst angezeigt und ein beachtliches Eigeninteresse daran, dass die gegen ihn erhobenen Vor- würfe gerichtlich geklärt werden. Die Kammer führt weiter aus, dass der Erlass eines Haftbefehls nicht verhältnismäßig sei. Auch bei Berücksichtigung der Bedeutung der Sache müssten für die Frage der Verhältnismäßigkeit die Straferwartung und die im Fall einer Eröffnung des Hauptverfahrens zu erwartende Verfahrensdauer berücksichtigt werden.
Unter Abwägung dieser Gesichtspunkte sei eine Inhaftierung des Angeschuldigten derzeit nicht zu rechtfertigen, teilte das Gericht gestern mit.