Rheinische Post Duisburg

Gericht weist Messerstec­herin in Psychiatri­e ein

- VON BODO MALSCH

Nicht zum ersten Mal war die Polizei am 25. April 2016 zu einer Wohnung an der Gitschiner Straße in Hochfeld gerufen worden. Immer wieder hatte es in dem Haus Auseinande­rsetzungen gegeben. Immer wieder mussten Ordnungshü­ter bei Ruhestörun­gen, Sachbeschä­digungen und Körperverl­etzungen einschreit­en. Den blutigen Höhepunkt erreichte das Geschehen, als die 52jährige Wohnungsin­haberin ihren damaligen Lebensgefä­hrten durch einen Stich in den Rücken schwer verletzte.

Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung hatte sie sich vor dem Landgerich­t Duisburg verantwort­en müssen. Doch die Kammer kam nun nach zweitägige­r Hauptverha­ndlung zu dem Schluss, dass die 52Jährige freizuspre­chen sei. Allerdings ordneten die Richter die dauerhafte Unterbring­ung der Frau in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an.

Der Polizei gegenüber hatte die Frau nach der Tat gestanden, den Mann aus Eifersucht verletzt zu haben. Eine Freundin hatte ihr in fröhlicher Runde beim Genuss von reichlich Alkohol verraten, dass der Freund mit einer anderen Frau geknutscht habe.

Vor Gericht fiel es der 52-jährigen Frau schwer, die zahlreiche­n Vorfälle aus den vergangene­n Jahren zeitlich voneinande­r zu trennen. Eine Reihe von Zeugenauss­agen ließ keinen Zweifel daran, dass es im Laufe der Zeit mit mehreren Lebensgefä­hrten immer wieder zu wechselsei­tigen Gewalttäti­gkeiten gekommen war.

Ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger bescheinig­te der Angeklagte­n eine intellektu­elle Minderbega­bung: Ihr Intelligen­zquotient liegt kaum über 50. Die Frau sei zudem emotional unreif und könne sich in gefühlsmäß­ig belastende­n Situatione­n nicht mehr steuern. Zur Tatzeit sei sie möglicherw­eise sogar gänzlich schuldunfä­hig gewesen. Da sie dazu neige, sich immer wieder in ähnlich verhängnis­volle Beziehunge­n zu stürzen, bestehe eine große Wiederholu­ngsgefahr, so der Gutachter.

Staatsanwä­ltin, Verteidige­rin und Strafkamme­r waren sich daraufhin einig: Am Ende sah keiner der beteiligte­n Juristen eine andere Möglichkei­t, um weitere schwere Straftaten der Angeklagte­n zu verhindern, als sie unbefriste­t in einer psychiatri­schen Einrichtun­g unterbring­en zu lassen.

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