Die Kunstfreiheit zählt zu den Grundrechten
Schutz Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes verankert und zählt damit zu den am stärksten geschützten Grundrechten. Sie räumt Künstlern die Freiheit ein, sich zu jedem Thema und in jeder Form auszudrücken. Recht Das Bundesverfassungsgericht zählt die Kunstfreiheit zu den Kommunikationsgrundrechten und erachtet es als wesentlich für die demokratische Grundordnung.