Fotograf darf Nacktbilder nicht mehr zeigen
Mit einem wenig überraschenden Urteil endete gestern vor dem Landgericht Duisburg der Zivilprozess um fast sechs Jahre alte Nacktfotos. Der Star-Fotograf Gerrit Starczewski aus Voerde hatte sie 2011 im Rahmen eines Kunstprojekts am Rande des „Appletree Garden Festivals“im niedersächsischen Diepholz geschossen. Die Aufnahmen, auf denen ein damals 17-Jahre altes Mädchen zu sehen ist, darf Starczewski künftig nicht mehr zeigen.
Die Zivilkammer gab der Unterlassungsforderung der heute 23 Jahre alten Klägerin Recht. Zwar habe die junge Frau damals freiwillig mitgemacht, ihre – nur mündlich gegebene – Einwilligungserklärung sei allerdings unwirksam, da sie zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war, so das Gericht. Starczewski darf die Aufnahmen der jungen Frau nun nicht mehr zeigen, muss sie aus dem Internet entfernen. Bei Zuwiderhandlung droht ihm die Zahlung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Außerdem muss Starczewski der Klägerin knapp 500 Euro für vorgerichtliche Anwaltskosten erstatten. Die Kosten des Prozesses trägt er zu 70 Prozent.
Das von der Klägerin geforderte Schmerzensgeld sprachen die Richter ihr aber nicht zu. Zwar liege eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes vor, aber nicht jede solcher Verletzungen begründe ein Schmerzensgeld. Im vorliegenden Fall sei die Beeinträchtigung der Frau durch die Bilder, auf denen sie kaum zu erkennen ist und an deren Zustandekommen sie zunächst freiwillig mitgewirkt habe, vergleichsweise gering.
Das von der Klägerin geforderte Schmerzensgeld sprachen die Richter ihr aber nicht zu.