Noch-Ehefrau beinahe beraubt
Gericht verurteilt 49-Jährigen zu Bewährungsstrafe und 3600 Euro Geldbuße.
Wegen versuchten Raubes, mehrfacher Körperverletzung und Beleidigung verurteilte das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz gestern einen 49-jährigen Mann aus Neukirchen-Vluyn zu elf Monaten mit Bewährung. Nach dreitägiger Hauptverhandlung war das Schöffengericht davon überzeugt, dass er am 8. April 2015 seiner in Trennung lebenden Ehefrau die Schlüssel für ein Auto zu entreißen versucht hatte. Die Tat war im Versuch stecken gebelieben. Die Frau konnte die Handtasche, in der sich die Schlüssel befanden, mit aller Kraft festhalten, obwohl der Angeklagte ihr ins Gesicht schlug. Die Tasche war an- schließend allerdings restlos ruiniert. Der 49-Jährige hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Sein Verteidiger argumentierte juristisch damit, dass der Angeklagte das Auto eigentlich seiner erwachsenen Tochter zur Verfügung gestellt, aber nie der Ehefrau übereignet hatte. Das Gericht hielt es am Ende aber für erwiesen, dass der 49-Jährige den Sportwagen verschenkte, möglicherweise weil er sich erhoffte, sich noch einmal mit der Frau versöhnen zu können. Die hatte das Auto nur wenige Tage nach dem Kauf auf ihren Namen angemeldet und auch die Versicherung abgeschlossen. Vom aufbrausenden Charakter des 49-Jährigen legten auch andere Taten Zeugnis ab. So hatte er seine in Trennung lebende Frau bei anderer Gelegenheit als „Hure“beschimpft. Weil er seine volljährige Tochter beim Rauchen überraschte, hatte er ihr auf der Straße vor Freunden eine Ohrfeige verpasst. Auch vor Gericht fiel der Angeklagte durch undiszipliniertes, teils aggressives Verhalten auf. Ständig quatschte er dazwischen, versuchte, Staatsanwältin und Gericht zu belehren. Allerdings unterbrach er am häufigsten seinen Verteidiger, der nur mit Mühe seine Selbstbeherrschung wahrte.
Damit die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe nicht nur auf dem Papier steht, muss der 49-Jährige zudem 3600 Euro Geldbuße zahlen.