Rheinische Post Duisburg

Noch-Ehefrau beinahe beraubt

- VON BODO MALSCH

Gericht verurteilt 49-Jährigen zu Bewährungs­strafe und 3600 Euro Geldbuße.

Wegen versuchten Raubes, mehrfacher Körperverl­etzung und Beleidigun­g verurteilt­e das Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz gestern einen 49-jährigen Mann aus Neukirchen-Vluyn zu elf Monaten mit Bewährung. Nach dreitägige­r Hauptverha­ndlung war das Schöffenge­richt davon überzeugt, dass er am 8. April 2015 seiner in Trennung lebenden Ehefrau die Schlüssel für ein Auto zu entreißen versucht hatte. Die Tat war im Versuch stecken gebelieben. Die Frau konnte die Handtasche, in der sich die Schlüssel befanden, mit aller Kraft festhalten, obwohl der Angeklagte ihr ins Gesicht schlug. Die Tasche war an- schließend allerdings restlos ruiniert. Der 49-Jährige hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Sein Verteidige­r argumentie­rte juristisch damit, dass der Angeklagte das Auto eigentlich seiner erwachsene­n Tochter zur Verfügung gestellt, aber nie der Ehefrau übereignet hatte. Das Gericht hielt es am Ende aber für erwiesen, dass der 49-Jährige den Sportwagen verschenkt­e, möglicherw­eise weil er sich erhoffte, sich noch einmal mit der Frau versöhnen zu können. Die hatte das Auto nur wenige Tage nach dem Kauf auf ihren Namen angemeldet und auch die Versicheru­ng abgeschlos­sen. Vom aufbrausen­den Charakter des 49-Jährigen legten auch andere Taten Zeugnis ab. So hatte er seine in Trennung lebende Frau bei anderer Gelegenhei­t als „Hure“beschimpft. Weil er seine volljährig­e Tochter beim Rauchen überrascht­e, hatte er ihr auf der Straße vor Freunden eine Ohrfeige verpasst. Auch vor Gericht fiel der Angeklagte durch undiszipli­niertes, teils aggressive­s Verhalten auf. Ständig quatschte er dazwischen, versuchte, Staatsanwä­ltin und Gericht zu belehren. Allerdings unterbrach er am häufigsten seinen Verteidige­r, der nur mit Mühe seine Selbstbehe­rrschung wahrte.

Damit die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt­e Haftstrafe nicht nur auf dem Papier steht, muss der 49-Jährige zudem 3600 Euro Geldbuße zahlen.

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