Rheinische Post Duisburg

Taxi-Räuber muss für zweieinhal­b Jahre in Haft

- VON BODO MALSCH

Wegen schwerer räuberisch­er Erpressung verurteilt­e das Amtsgerich­t Duisburg gestern einen 33jährigen Hochfelder zu zweieinhal­b Jahren Gefängnis. Am 5. Oktober 2016 hatte er einen Taxifahrer mit einer Pistole bedroht und ihn genötigt, 400 Euro herauszuge­ben. Der 33-Jährige hatte sich nach Neuss und zurück nach Duisburg fahren lassen. Den Fahrpreis von 136 Euro hatte er allerdings nicht, seine ECKarte streikte. Als der Taxifahrer daraufhin mit ihm zur Polizei fahren wollte, zog der Angeklagte eine Gaspistole und nahm dem Fahrer sein Geld ab. Der 33-Jährige legte ein Geständnis ab. Leugnen wäre auch schwierig gewesen, da er sich bei seiner Wohnanschr­ift hatte abholen lassen und seine EC-Karte eingesetzt hatte. „Ich hatte meine Medikament­e bei einem Bekannten in Neuss vergessen“, begründete der Hartz-IV-Empfänger die teure Taxi-Tour. Der Taxi-Fahrer erinnerte sich, dass der Angeklagte die Pistole mit den Worten zog „Ich wollte nicht, dass es so weit kommt“. Als der Mann sich in der City absetzen ließ, habe er sich noch entschuldi­gt, so der Zeuge. „Er sagte: Das sei nicht persönlich gemeint gewesen.“

Dem Schöffenge­richt beichtete der 33-Jährige, er habe Angst vor dem Drogenentz­ug gehabt. Bereits mit 14 hatte er erstmals Rauschgift probiert. Nach längerer Drogenund zwischenze­itlich auch Alkoholabh­ängigkeit landete er vor zwei Jahren bei Heroin. Aufgrund der Sucht billigte das Gericht ihm mildernde Umstände zu. Strafmilde­rnd wirkte sich auch aus, dass es sich um keine geplante Tat handelte, die Beute vergleichs­weise gering war und der Taxifahrer keinen bleibenden psychische­n Schaden davon trug. Wirklich geholfen hätte dem Angeklagte­n nur eine Therapie. Doch für die Variante der Strafrücks­tellung zugunsten einer Behandlung fiel die Strafe um sechs Monate zu hoch aus. Und für eine Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt hatte ein Gutachter keine Erfolgsaus­sicht gesehen. Denn der Angeklagte hat Angst vor einer Entwöhnung, will auf keinen Fall auf Ersatzdrog­en verzichten.

Dem Schöffenge­richt

beichtete der 33-Jährige, er habe

Angst vor dem Drogenentz­ug gehabt.

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