Angeklagter rastet beim Bäcker aus
(bm) Von einem ruhigen Mittag konnte in einer Bäckerei in der Innenstadt am 15. Juli 2015 nicht die Rede sein. Weil er glaubte, zwei Kunden hätten sich vorgedrängelt, rastete ein 32-jähriger Innenstadtbewohner aus. Laut Anklage soll er einem 63-Jährigen durch Schläge und Tritte Verletzungen beigebracht und sich danach mit der Polizei angelegt haben. Jetzt steht der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Widerstandes vor dem Landgericht.
Der Fall war beim Amtsgericht angeklagt. Doch dort keimte der Verdacht auf, dass der Angeklagte unter psychischen Problemen leiden könnte. Da das Verfahren auch mit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus enden könnte, gab das Amtsgericht das Verfahren an das Landgericht ab. Die Tat soll sich gegen 12.10 Uhr ereignet haben. Als ein 63-jähriger Bäckerei-Kunde und seine Begleiterin (72) von einer Verkäuferin auf ihre Bestellung angesprochen wurden, soll der Angeklagte ausfallend geworden sein. Als der Geschädigte ihn ermahnte, seinen Ton zu ändern, soll der 32-Jährige ihn zu Boden geschubst, auf den Gestürzten eingeschlagen und ihm ins Gesicht getreten haben. Der 63-Jährige erlitt schwere Prellungen, die ihn sechs Wochen arbeitsunfähig machten. Zeugen zogen den Angeklagten von seinem Opfer fort. Der Duisburger soll sich auch der Festnahme durch herbei geeilte Polizeibeamte widersetzt und eine Polizistin als „Bullenschlampe“betitelt haben. Der Angeklagte sieht sich allerdings als das eigentliche Opfer. Er sei angegriffen und schwer verletzt worden, behauptet er. Verletzungen, die außer ihm niemand bemerkte. In Zwischenrufen, mit denen er unter anderem dem Staatsanwalt vorwarf, seine Arbeit nicht richtig zu machen, stützte der Angeklagte unfreiwillig die These, dass er ein psychisches Problem hat.
Entgegen der ursprünglichen Planung fällte die Strafkammer noch kein Urteil. Der Prozess soll im Mai fortgesetzt werden. Dann sollen die behandelnden Ärzte des Angeklagten vernommen werden.