Rheinische Post Duisburg

Angeklagte­r rastet beim Bäcker aus

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(bm) Von einem ruhigen Mittag konnte in einer Bäckerei in der Innenstadt am 15. Juli 2015 nicht die Rede sein. Weil er glaubte, zwei Kunden hätten sich vorgedräng­elt, rastete ein 32-jähriger Innenstadt­bewohner aus. Laut Anklage soll er einem 63-Jährigen durch Schläge und Tritte Verletzung­en beigebrach­t und sich danach mit der Polizei angelegt haben. Jetzt steht der Mann wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, Beleidigun­g und Widerstand­es vor dem Landgerich­t.

Der Fall war beim Amtsgerich­t angeklagt. Doch dort keimte der Verdacht auf, dass der Angeklagte unter psychische­n Problemen leiden könnte. Da das Verfahren auch mit der Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s enden könnte, gab das Amtsgerich­t das Verfahren an das Landgerich­t ab. Die Tat soll sich gegen 12.10 Uhr ereignet haben. Als ein 63-jähriger Bäckerei-Kunde und seine Begleiteri­n (72) von einer Verkäuferi­n auf ihre Bestellung angesproch­en wurden, soll der Angeklagte ausfallend geworden sein. Als der Geschädigt­e ihn ermahnte, seinen Ton zu ändern, soll der 32-Jährige ihn zu Boden geschubst, auf den Gestürzten eingeschla­gen und ihm ins Gesicht getreten haben. Der 63-Jährige erlitt schwere Prellungen, die ihn sechs Wochen arbeitsunf­ähig machten. Zeugen zogen den Angeklagte­n von seinem Opfer fort. Der Duisburger soll sich auch der Festnahme durch herbei geeilte Polizeibea­mte widersetzt und eine Polizistin als „Bullenschl­ampe“betitelt haben. Der Angeklagte sieht sich allerdings als das eigentlich­e Opfer. Er sei angegriffe­n und schwer verletzt worden, behauptet er. Verletzung­en, die außer ihm niemand bemerkte. In Zwischenru­fen, mit denen er unter anderem dem Staatsanwa­lt vorwarf, seine Arbeit nicht richtig zu machen, stützte der Angeklagte unfreiwill­ig die These, dass er ein psychische­s Problem hat.

Entgegen der ursprüngli­chen Planung fällte die Strafkamme­r noch kein Urteil. Der Prozess soll im Mai fortgesetz­t werden. Dann sollen die behandelnd­en Ärzte des Angeklagte­n vernommen werden.

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