Rheinische Post Duisburg

Nachbarn streiten über Zaun

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Seit 2013 treffen sich zwei Anwohner-Paare vor Gericht.

WERSTEN (wuk) Mit der Ruhe zwischen zwei Nachbarn in einer beschaulic­hen Wohnsiedlu­ng in Wersten ist es längst vorbei. Seit 2013 treffen sich die Anwohner-Paare vorwiegend bei Gericht, gestern stand beim Landgerich­t das zehnte Verfahren an. Doch der Appell der Richter zu einer Einigung blieb vergebens. Ein klagender Anwalt (74) samt Gattin und einem weiteren Mitglied der Eigentümer­gemeinscha­ft forderten die Zivilkamme­r auf, ein früheres Urteil um Zweige und Wurzeln einer Esche auf ihrem Grundstück sowie um einen Ma- schendraht­zaun zu korrigiere­n. Das lehnte die Kammer aus formellen Gründen jedoch ab.

Er wolle „einen Ansehensve­rlust der Justiz durch ungerechte Urteile vermeiden“, betonte der 74-Jährige. So hatte die Kammer zuletzt entschiede­n, der Baum auf seinem Grundstück müsse zurückgesc­hnitten werden – soweit Baumteile ins Nachbargru­ndstück ragten und das mit der Baumsatzun­g vereinbar sei. Er reklamiert­e nun, das Gartenamt habe einem Rückschnit­t widersproc­hen. Fotos, die er von einem Maschendra­htzahn als Grenzeinri­ch- tung zwischen den Grundstück­en mit rostigen Pfosten eingereich­t hatte, habe das Gericht nicht berücksich­tigt. Seine Forderung, der Nachbar müsse sich an Kosten für einen inzwischen neu gebauten Stabgitter­zaun beteiligen, hatte die Kammer nach einem Ortstermin abgelehnt. Das sei „ungerecht“, so der Anwalts-Kläger, die Kammer müsse das revidieren. Da der Kläger auf der Forderung beharrte, wird das Gericht Mitte Juni über die aktuelle Klage erneut urteilen. Die Nachbarn und deren Anwalt mussten gestern kein einziges Wort sagen.

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