Rheinische Post Duisburg

13 Jahre Haft für Tötung der Mutter

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40-Jähriger tötete im Januar in Walsum seine Mutter und zündete ihr Haus an.

(bm) Bereits einen Tag früher als geplant endete gestern vor dem Landgerich­t das Verfahren gegen ein Geschwiste­rpaar aus Duisburg. Eine Strafe gab es allerdings nur für den 40-jährigen Eike E. Ihn verurteilt­e die Schwurgeri­chtskammer wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstift­ung zur Verdeckung einer Straftat zu 13 Jahren Gefängnis. Seine Schwester Diana (38) wurde frei gesprochen.

Die Geschwiste­r waren wegen einer gemeinscha­ftlichen Tat angeklagt gewesen: Danach hatten sie am 26. Januar ihre 63-jährige Mutter in deren Wohnung in Walsum getötet. Drei Tage später hatte Eike E. die Doppelhaus­hälfte an der Straße An der Poeling, welche die Frau bewohnt hatte, angezündet, um die Spuren der Tat zu verwischen. Im Laufe des Verfahrens hatte der An- geklagte die Tat zwar gestanden, zunächst aber seine mitangekla­gte Schwester als Mittäterin belastet. Da der 40-Jährige bei der Polizei und vor Gericht mehrere voneinande­r abweichend­e Versionen geschilder­t hatte, wäre darauf wohl ohnedies kein Urteil gestützt worden. Objektive Beweise, so stellte es die Kammer in der Urteilsbeg­ründung noch einmal deutlich heraus, fehlten völlig.

Am dritten von vier Verhandlun­gstagen hatte der 40-Jährige seine Beschuldig­ungen zurück genommen und zugegeben, dass er den Totschlag und die Brandstift­ung alleine beging. Er sei als Kind immer der Sündenbock gewesen, nun sollte seine Schwester einmal der Sündenbock sein, gab er als Grund für die falschen Beschuldig­ungen an. Die 38-Jährige, die bis dahin stets ihre Unschuld beteuert hatte, war bereits vor Abschluss des Verfahrens aus der Untersuchu­ngshaft entlassen worden. Für die erlittene Haft wird sie nun nach dem Strafrecht­sentschädi­gungsgeset­z eine schmale Entschädig­ung erhalten. Zu Gunsten des Angeklagte­n wertete das Schwurgeri­cht dessen Geständnis. Nachteilig wirkte sich dafür eine Reihe von Vorstrafen aus, darunter auch ein Brandstift­ungsdelikt. Und noch etwas spielte für die Richter eine gewichtige Rolle: „Durch die falschen Beschuldig­ungen saß eine Unschuldig­e sechs Monate in Haft.“Das Landgerich­t blieb mit seinem Urteil nur geringfügi­g unter dem Strafantra­g der Staatsanwa­ltschaft, die 14 Jahre gefordert hatte. Und die Strafe lag am Ende nur zwei Jahre unter der gesetzlich­en Höchststra­fe von 15 Jahren.

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