Rheinische Post Duisburg

Stadt hebt die Mietobergr­enzen für Hartz IV-Bezieher jetzt an

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(RP) Die Stadt hat die sogenannte Angemessen­heitsgrenz­e für die Bruttokalt­miete (Kaltmiete plus Betriebsko­sten) von Hartz-IV-Empfängern nach oben korrigiert. Welche Zuschüsse für Duisburg „angemessen“sind, hat die Stadtverwa­ltung durch ein Fachinstit­ut untersuche­n lassen. Zur wissenscha­ftlichen Analyse gehörte eine umfassende Ermittlung des aktuellen Mietniveau­s und der verfügbare­n Wohnungsan­gebote in Duisburg. Mögliche Auswirkung­en der Flüchtling­ssituation auf den Wohnungsma­rkt wurden ebenfalls berücksich­tigt.

Nun liegt der Verwaltung die Auswertung der Untersuchu­ng vor. Das Ergebnis: Bisher war die Angemes- senheitsgr­enze zu niedrig angesetzt. Deshalb wird die Bruttokalt­miete für alle Haushaltsg­rößen angehoben. Ein Beispiel: Die Obergrenze einer 50 Quadratmet­er-

Reinhold Spaniel Wohnung betrug bisher 342 Euro und wird künftig auf 361 Euro erhöht. „Die Mietobergr­enzen haben wir objektiv und unabhängig von unserer Kassenlage ermitteln lassen“, sagt Stadtdirek­tor und Sozi- aldezernen­t Reinhold Spaniel. „Wer in Duisburg eine Wohnung innerhalb der Höchstgren­zen benötigt, muss diese auch tatsächlic­h auf dem Wohnungsma­rkt finden können. Das gehört aus meiner Sicht zur sozialen Gerechtigk­eit.“

Mit Hochdruck wird nun an den neuen Verwaltung­srichtlini­en für die Umsetzung in die Praxis gearbeitet. „Die neuen Höchstgren­zen gelten ab dem 1. August 2017 und werden kurzfristi­g auf unserer Homepage veröffentl­icht“, sagt der Stadtdirek­tor und ergänzt, dass auch weiterhin die Möglichkei­t bestehe, individuel­le Unterstütz­ung bei der Wohnungssu­che über das Amt für Soziales und Wohnen zu erhalten.

„Die Mietobergr­enzen haben wir unabhängig von der Kassenlage

ermitteln lassen“

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