Ehestreit: Neun Jahre Haft wegen brutalen Totschlags
Der 45-Jährige schlug über Stunden seine Frau und tötete sie durch Tritte in den Bauch. In vier Jahren könnte er wieder frei sein.
Mit einer ungewöhnlich brutalen Tat endete in der Nacht zum 22. Februar der Streit zwischen einem 45jährigen Rumänen und seiner fünf Jahre jüngeren Ehefrau. Vor den Augen der zwei und sieben Jahre alten Kinder schlug der Mann, der mit seiner Familie in einem ehemaligen Stellwerk in Hochfeld untergeschlüpft war, immer wieder mit Fäusten und einer Holzlatte oder Metallstange auf die Frau ein.
Am Ende, so deuteten die Gerichtsmediziner das Verletzungsbild, sprang er mehrfach auf den Bauch seines bereits am Boden liegenden Opfers. Die 40-Jährige starb wenige Minuten später an inneren Blutungen. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten gestern wegen Totschlags zu neun Jahren und zwei Monaten Haft. Offenbar hatte sich der Streit an dem Gerücht entzündet, die Frau betrüge ihren Mann. Bereits im Laufe des Abends hatte der Mann die 40-Jährige attackiert, doch Zechkumpane konnten mäßigend eingreifen. Kurze Zeit später, als im Stellwerk alles ruhig geworden war, muss er das Opfer noch einmal attackiert haben. Diesmal mit tödlichem Ausgang. Der Staatsanwalt hatte dem Angeklagten am Ende des viertägigen Prozesses angesichts der ungeheuren Brutalität absoluten Tötungswillen unterstellt. Dass der Mann sich angeblich nicht mehr an die Tat erinnern konnte, blieb für den Anklagevertreter, der 13 Jahre Haft forderte, eine Schutzbehauptung. Obwohl ein Gutachter keine Anzeichen dafür zu erkennen vermochte, dass der in höchstem Grade an Alkohol gewöhnte Angeklagte zu irgendeinem Zeitpunkt nicht vollkommen schuldfähig gewesen sei, billigte die Strafkammer dem 45-Jährigen im Urteil eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zu. Da die Richter mit dem Urteil auch die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anordneten, darf der voraussichtlich in zwei Jahren vom Gefängnis in eine geschlossene Therapieeinrichtung umziehen. In vier Jahren könnte er bereits wieder auf freien Fuß kommen.