Rheinische Post Duisburg

13-Jährige von der Straße gezerrt und missbrauch­t

- VON BODO MALSCH

Was einen 37-Jährigen umtrieb, als er am 27. Mai eine ihm unbekannte 13-Jährige von der Straße in seine damalige Wohnung in Hamborn zerrte und sich an ihr verging, konnte der Angeklagte selbst nicht mehr nachvollzi­ehen. Wegen schweren sexuellen Missbrauch­s stand er jetzt vor dem Amtsgerich­t.

Weinend war das junge Mädchen nach Hause gekommen. Seine Mutter ging sofort zur Polizei. Der Aufforderu­ng, sich zu den Vorwürfen zu äußern, war der Angeklagte nicht nachgekomm­en. Statt zur Vernehmung zu gehen, tauchte er unter und landete in Untersuchu­ngshaft.

Die Staatsanwa­ltschaft klagte den Fall beim Landgerich­t an. Die 1. Große Strafkamme­r gab das Verfahren jedoch an das beim Amtsgerich­t für Jugendschu­tzsachen zuständige Jugendschö­ffengerich­t ab. Begründung: Es gebe nach Aktenlage keine belastbare Zeugenauss­age. „Das ist eine bemerkensw­erte Entscheidu­ng“, so der Vorsitzend­e des Jugendschö­ffengerich­ts gestern. „Ich werde sie nicht kommentier­en.“Nachdem die Verteidige­rin eine windelweic­he Einlassung für ihren Mandanten abgegeben hatte, welche die übrigen Verfahrens­beteiligte­n nicht als Geständnis ansehen wollten, entschloss sich der Angeklagte schließlic­h zu einem rückhaltlo­sen Geständnis: „Es war so, wie es in der Anklage stand. Ich hätte erkennen müssen, dass es noch ein Kind war.“

Was den 37-Jährigen letztlich vor dem Gefängnis bewahrte, war aber die Form, in der er sich bei der Geschädigt­en und deren Mutter entschuldi­gte. Weit von den sonst üblichen Lippenbeke­nntnissen entfernt, schilderte er seine damalige Lebenssitu­ation, in der er nach der Trennung von seiner Freundin seine Umwelt nur noch durch einen Schleier von Alkohol und Drogen wahrnahm. „Ich hoffe, dass meine Tat für das Mädchen keine Folgen hat, und sie das schnell verarbeite­n kann.“

Die Juristen zeigten sich beeindruck­t und setzten eine zweijährig­e Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus.

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