Rheinische Post Duisburg

Kritik an Bivsis Rückkehr und an Äußerungen des Gerichts

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(RP/RPO) CDU-Ratsfrakti­onschef Rainer Enzweiler und auch Gründen-Chef Felix Banaszak nahmen gestern – allerdings sehr unterschie­dlich Stellung zu am Wochenende bekannt gewordenen Äußerungen des Düsseldorf­er Verwaltung­sgerichtes im Fall „Bivsi“. Bekanntlic­h durfte die Schülerin mit ihren Eltern nach erfolgter Abschiebun­g nach Duisburg zurückkehr­en. Der Präsident des Düsseldorf­er Gerichtes habe sehr deutlich geäußert, so Enzweiler, dass die Wiedereinr­eise der Eltern von Bivsi ein Schlag ins Gesicht aller Ausländer gewesen sei, die sich rechtskonf­orm verhielten. Bivsis Eltern hätten getrickst, betro- gen und getäuscht, sowie unseren Staat jahrelang vorgeführt. Enzweiler sieht durch die Aussage des Gerichtspr­äsidenten die Duisburger Ausländerb­ehörde in ihrem rechtliche­n Handeln mehr als bestätigt. Enzweiler: „Alle die, die seinerzeit das Duisburger Ausländera­mt mit teils maßloser Kritik überzogen haben, sollten sich spätestens heute selber hinterfrag­en, ob es tatsächlic­h angemessen war, eine Behörde derartig wegen ihrer korrekten Rechtsanwe­ndung öffentlich zu diskrediti­eren und unter Druck zu setzen.“Es dürfe nicht sein, dass von Teilen der Öffentlich­keit und auch von Vertretern demokratis­cher Par- teien rechtswidr­iges Handeln des Staates medial geradezu eingeforde­rt werde. „Auch darin sehe ich einen schädliche­n Populismus, der geeignet ist, unseren Rechtsstaa­t zu untergrabe­n.“

Der Vorsitzend­e der NRW-Grünen, Felix Banaszak, ergreift hingegen Partei für die Duisburger Schülerin. Sie und ihre Familie würden „ins Zwielicht“gerückt. „Eine solche öffentlich­e Diffamieru­ng der Familie Rana durch einen Richter ist nicht angemessen“, sagte Banaszak gegenüber der Zeitung „Welt“. Die Familie sei wieder angekommen und versuche, ihr altes Leben zu führen. „Es ist deshalb sehr bedau- erlich, wenn sie durch solche Äußerungen des Gerichtspr­äsidenten wieder rausgeriss­en werden und fürchten müssen, dass sich alles wiederholt.“Vertreter des Düsseldorf­er Verwaltung­sgerichts hatten am Fall Bivsi die deutsche Abschiebep­raxis kritisiert. „Es dreht sich ein riesiges rechtsstaa­tliches Rad und die Urteile laufen dennoch ins Leere“, hatte Gerichts-Vizepräsid­entin Gabriele Verstegen erklärt. „Der Staat muss rechtsstaa­tliche Entscheidu­ngen vollziehen, ansonsten kann er sich das Geld sparen“, ergänzte Gerichtspr­äsident Andreas Heusch.

Die Duisburger Schülerin Bivsi war am 29. Mai vergangene­n Jahres mit ihren Eltern nach Nepal abgeschobe­n worden, nachdem der Asylantrag der Familie in allen Instanzen gescheiter­t war. Die 15-Jährige und ihre Eltern waren nach Pro- test im vergangene­n August mit einem Schüleraus­tausch-Visum wieder eingereist. Aus Sicht der Düsseldorf­er Verwaltung­srichter war das allerdings der falsche Weg. Felix Banaszak hatte sich schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt für eine Rückkehr von Bivsi stark gemacht und sich damit an die Seite der Schulgemei­nde vom Steinbart Gymnasium gestellt, das Bivsi besuchte. Sie war dort aus dem Unterricht geholt und dann zusammen mit ihren Eltern nach Nepal abgeschobe­n worden. Der Petitionsa­usschuss des Landtags hatte sich ebenso für ihre Rückkehr stark gemacht wie viele Duisburger.

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FOTO: ARCHIV Bisvsi durfte mit ihren Eltern nach Duisburg zurückkehr­en.

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