Rheinische Post Duisburg

Kurioser Unfall auf der B 288 beschäftig­t das Amtsgerich­t

- VON BODO MALSCH

SÜDEN Ein kurioses Geschehen, das sich am 13. Juni 2017 auf der B288 im Duisburger Süden ereignet haben soll, war der Anlass für einen Zivilproze­ss vor dem Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz. Ein Autofahrer forderte von einem Lastwagenf­ahrer 500 Euro Schmerzens­geld und 2400 Euro für den Schaden an seinem Auto.

Die Version des Klägers: Der Brummi-Fahrer habe ihn bei der Fahrt Richtung Krefeld mehrfach stark behindert. Schließlic­h hätten beide Fahrzeuge angehalten, der Lastwagenf­ahrer sei ausgestieg­en. Der Berufskraf­tfahrer habe auf das Dach seines Autos geschlagen, so der Kläger. Und als er daraufhin ausstieg, habe der Beklagte auch ihn ge- schlagen. Er sei durch das Geschehen so perplex gewesen, dass er sein Automatikg­etriebe nicht auf „Parken“gestellt habe, wodurch der Wagen ins Rollen geriet und mit einem Baum kollidiert sei.

Der Lastwagenf­ahrer schilderte das völlig anders: In Wahrheit habe der Autofahrer ihn attackiert, und der Schaden sei entstanden, als der Prozessgeg­ner ihn auf halsbreche­rische Weise überholt habe. Allerdings war der Lastwagenf­ahrer recht schnell mit einem Vergleichs­vorschlag des Zivilricht­ers einverstan­den.

Er muss nun 400 Euro an den Kläger zahlen. Was tatsächlic­h geschehen ist, könnte vielleicht ein Strafverfa­hren aufklären. Ermittlung­en gegen den Lastwagenf­ahrer sollen noch laufen.

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