Kurioser Unfall auf der B 288 beschäftigt das Amtsgericht
SÜDEN Ein kurioses Geschehen, das sich am 13. Juni 2017 auf der B288 im Duisburger Süden ereignet haben soll, war der Anlass für einen Zivilprozess vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz. Ein Autofahrer forderte von einem Lastwagenfahrer 500 Euro Schmerzensgeld und 2400 Euro für den Schaden an seinem Auto.
Die Version des Klägers: Der Brummi-Fahrer habe ihn bei der Fahrt Richtung Krefeld mehrfach stark behindert. Schließlich hätten beide Fahrzeuge angehalten, der Lastwagenfahrer sei ausgestiegen. Der Berufskraftfahrer habe auf das Dach seines Autos geschlagen, so der Kläger. Und als er daraufhin ausstieg, habe der Beklagte auch ihn ge- schlagen. Er sei durch das Geschehen so perplex gewesen, dass er sein Automatikgetriebe nicht auf „Parken“gestellt habe, wodurch der Wagen ins Rollen geriet und mit einem Baum kollidiert sei.
Der Lastwagenfahrer schilderte das völlig anders: In Wahrheit habe der Autofahrer ihn attackiert, und der Schaden sei entstanden, als der Prozessgegner ihn auf halsbrecherische Weise überholt habe. Allerdings war der Lastwagenfahrer recht schnell mit einem Vergleichsvorschlag des Zivilrichters einverstanden.
Er muss nun 400 Euro an den Kläger zahlen. Was tatsächlich geschehen ist, könnte vielleicht ein Strafverfahren aufklären. Ermittlungen gegen den Lastwagenfahrer sollen noch laufen.