Rheinische Post Duisburg

Fünfeinhal­b Jahre Haft für Kindesmiss­handlung

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27-Jähriger schüttelte seinen damals vier Monate alten Sohn. Als Folge ist das Kind nun blind.

(bm) Noch in seinem letzten Wort hatte der Angeklagte gestern vor dem Landgerich­t seine Unschuld beteuert: „Ich habe nichts Schlimmes gemacht.“Von dem Urteil schien der 27-jährige Neuenkampe­r allerdings nicht sonderlich überrascht zu sein: Wegen schwerer Körperverl­etzung verurteilt­e ihn die 5. Große Strafkamme­r zu fünfeinhal­b Jahren Gefängnis. Zur Überzeugun­g der Richter hatte der Angeklagte im August 2017 seinen da- mals vier Monate alten Sohn so heftig geschüttel­t, dass es zu starken Hirnblutun­gen kam. Da zahlreiche Nervenverb­indungen im Gehirn zerstört wurden, ist das Kind blind. „Im günstigste­n Falle wird es auf einem Auge noch Hell und Dunkel unterschei­den können“, so der Vorsitzend­e. Weitere Folgen sind noch nicht absehbar. Allerdings liegt der Junge nach Auskunft von Ärzten gegenüber der altersgemä­ßen Entwicklun­g bereits deutlich zurück. Möglicherw­eise wird er auf einen Rollstuhl angewiesen sein.

Nach der Einlieferu­ng ins Krankenhau­s am 30. August 2017 hatten die Ärzte zudem einen Schädelbru­ch diagnostiz­iert. „Wir können allerdings weder genau feststelle­n, wodurch dieser verursacht wurde, noch wer ihn zu verantwort­en hat“, hieß es in der Urteilsbeg­ründung.

Anders sah das bei dem SchüttelTr­auma aus: Bereits im Krankenhau­s und später gegenüber der Poli- zei hatte der Angeklagte zugegeben, den Jungen geschüttel­t zu haben, um ihn zu beruhigen. „Vor Gericht hat er – erfolglos – versucht, dieses Geständnis zurück zu nehmen“, so der Vorsitzend­e. Obwohl das Kind recht schnell nach der Tat deutliche Symptome wie heftiges Erbrechen, Appetitlos­igkeit und Schläfrigk­eit gezeigt haben muss, hatten die Eltern mehrere Tage gewartet, bevor sie den Säugling ins Krankenhau­s brachten. Wegen fahrlässig­er Kör- perverletz­ung durch Unterlasse­n wurde die 34-jährige Mutter des Jungen daher zu einer zehnmonati­gen Bewährungs­strafe verurteilt. Wären die Eltern früher ins Krankenhau­s gegangen, hätte ein Teil der gesundheit­lichen Folgen geheilt oder gemildert werden können, so die Richter. Ein oder zwei Stunden später wäre der Junge gestorben. Als der Kleine im Krankenhau­s ankam, war er mehr tot als lebendig gewesen und lag im Koma.

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