Großes Interesse an Regelungen zum Datenschutz
(RP) „Mit 75 Teilnehmern war das Interesse extrem groß – und das zu Recht. Mit den neuen DatenschutzRegeln kommen große Herausforderungen auf die Unternehmen zu. Wir als Unternehmerverband wollen den Betrieben helfen, in diesem Verordnungs-Dschungel‘ den Überblick zu bewahren“, so Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes und Organisator der Veranstaltung „Neue Regeln im Datenschutz – Auswirkungen und Lösungen für Unternehmen“, die jetzt im Haus der Unternehmer stattfand.
Referentin war Rechtsanwältin Monika Sekara, Fachanwältin für IT-Recht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Was dürfen Unternehmen noch mit Kundendaten oder Newslettern machen? Wie sieht zukünftig der Umgang mit Mitarbeiterdaten aus? Ist Videoüberwachung noch erlaubt? Diese und andere Fragen wurden beantwortet. Ab dem 25. Mai wird das Datenschutzrecht EU-weit durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht. Gleichzeitig tritt auch das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. „Die mit dem neuen Gesetz für Unternehmen einhergehenden Pflichten sollten unbedingt befolgt werden – gerade vor dem Hintergrund drakonischer Sanktionsmöglichkeiten“, gibt Jonetzko zu bedenken. Es sei also besonders wichtig, frühzeitig aufzuklären. Eine der zukünftigen Aufgaben für Unternehmen sei es beispielsweise, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen, so Referentin Monika Sekara. „Hierbei macht der Verantwortliche Angaben zu den Zwecken der Verarbeitung und den Kategorien betroffener Personen und Daten“, erläuterte die Referentin. Ebenfalls wichtig sei eine Datenschutz-Folgenabschätzung – „bei besonders risikobehafteten Verarbeitungsvorgängen muss zuvor eine Risikobewertung erfolgen“. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sei in Deutschland ab zehn Mitarbeitern verpflichtend, die personenbezogene Daten verarbeiten.