Rheinische Post Duisburg

53-jähriger Familienva­ter wie ein Rambo am Steuer

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(bm) Beleidigun­g und unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort wirft die Anklage einem 53-jährigen Familienva­ter vor. Am 31. Oktober soll er in der City eine 29-jährige Autofahrer­in beleidigt und ihren Wagen gleich zweimal mit dem Heck seines Fahrzeugs gerammt haben. Sollte sich der Vorwurf bewahrheit­en, müsste sich der Angeklagte die Bezeichnun­g Verkehrsro­wdy gefallen lassen. Doch die Darstellun­gen des 53-Jährigen und der Hauptbelas­tungszeugi­n wichen im Prozess vor dem Amtsgerich­t stark voneinande­r ab. „Ich habe mich gewundert, dass auf der Gutenbergs­traße ein ganzes Stück Parkstreif­en frei war“, so der Angeklagte. Er habe mit dem Familien-Van vorwärts hineinfahr­en können. Man machte sich auf den Weg zur Fußgängerz­one.

Doch das Paar hatte die Verpflegun­g für die Kinder vergessen. „Ich bin zurück, wollte die Heckklappe öffnen“, berichtete der Angeklagte. Doch das ging nicht, weil nun ein Auto dicht hinter seinem stand. „Die Fahrerin saß drin. Ich habe ihr mit der Hand gezeigt, sie soll ein Stück zurück setzen.“Doch die Frau habe nicht reagiert. „Schließlic­h habe ich die Seitentür geöffnet und bin im Auto zur Ladefläche gekrabbelt, um meine Tasche zu holen. Mehr war da nicht.“Die Zeugin (29) schildert ein dramatisch­eres Geschehen. „Er kam mit seinem Wagen angesaust und wollte in die Parklücke vor mir. Doch das passte nicht.“Der Fahrer sei ausgestieg­en und habe sie beleidigt. „Dann ist er wieder eingestieg­en und hat zurück gesetzt. Zwei Mal ist er mir in die Front gefahren.“Dann sei er weggegange­n. Die Zeugin verwickelt­e sich in Widersprüc­he. Und dem Angeklagte­n blieb unklar, wie er, wenn sein Wagen aus Platzmange­l mit dem Heck noch auf der Straße stand, rückwärts in die Front des Autos gefahren sein soll. Sie habe die Polizei gerufen. Das verstand auch die Richterin nicht. Ein Sachverstä­ndiger soll nun bei der Frage helfen, ob Zeugenauss­age und Unfallspur­en am Wagen der 29-Jährigen zusammen passen können.

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