53-jähriger Familienvater wie ein Rambo am Steuer
(bm) Beleidigung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wirft die Anklage einem 53-jährigen Familienvater vor. Am 31. Oktober soll er in der City eine 29-jährige Autofahrerin beleidigt und ihren Wagen gleich zweimal mit dem Heck seines Fahrzeugs gerammt haben. Sollte sich der Vorwurf bewahrheiten, müsste sich der Angeklagte die Bezeichnung Verkehrsrowdy gefallen lassen. Doch die Darstellungen des 53-Jährigen und der Hauptbelastungszeugin wichen im Prozess vor dem Amtsgericht stark voneinander ab. „Ich habe mich gewundert, dass auf der Gutenbergstraße ein ganzes Stück Parkstreifen frei war“, so der Angeklagte. Er habe mit dem Familien-Van vorwärts hineinfahren können. Man machte sich auf den Weg zur Fußgängerzone.
Doch das Paar hatte die Verpflegung für die Kinder vergessen. „Ich bin zurück, wollte die Heckklappe öffnen“, berichtete der Angeklagte. Doch das ging nicht, weil nun ein Auto dicht hinter seinem stand. „Die Fahrerin saß drin. Ich habe ihr mit der Hand gezeigt, sie soll ein Stück zurück setzen.“Doch die Frau habe nicht reagiert. „Schließlich habe ich die Seitentür geöffnet und bin im Auto zur Ladefläche gekrabbelt, um meine Tasche zu holen. Mehr war da nicht.“Die Zeugin (29) schildert ein dramatischeres Geschehen. „Er kam mit seinem Wagen angesaust und wollte in die Parklücke vor mir. Doch das passte nicht.“Der Fahrer sei ausgestiegen und habe sie beleidigt. „Dann ist er wieder eingestiegen und hat zurück gesetzt. Zwei Mal ist er mir in die Front gefahren.“Dann sei er weggegangen. Die Zeugin verwickelte sich in Widersprüche. Und dem Angeklagten blieb unklar, wie er, wenn sein Wagen aus Platzmangel mit dem Heck noch auf der Straße stand, rückwärts in die Front des Autos gefahren sein soll. Sie habe die Polizei gerufen. Das verstand auch die Richterin nicht. Ein Sachverständiger soll nun bei der Frage helfen, ob Zeugenaussage und Unfallspuren am Wagen der 29-Jährigen zusammen passen können.