Rheinische Post Duisburg

Auf Knöllchen jetzt auch online reagieren

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(RP) Das Bürger- und Ordnungsam­t hat das Verfahren bei Knöllchen um eine zusätzlich­e digitale Komponente erweitert. Die Stadt bietet bei Verkehrsor­dnungswidr­igkeiten im Verwarnung­s-/Bußgeldver­fahren die Möglichkei­t der „Online-Anhörung“an. Die Betroffene­n oder Zeugen haben die Möglichkei­t, sich über einen auf dem jeweiligen Schreiben aufgedruck­ten Zugangscod­e im Online-Portal unter https:/ /owi.duisburg.de anzumelden. Hierbei kann beispielsw­eise der tatsächlic­he Fahrer bekannt gegeben werden, oder der Angeschrie­bne kann sich zur Ordnungswi­drigkeit äußern. Es können zudem bis zu fünf Anlagen (Fotos, Nachweise, Belege) im JPG- oder PDF-Format als Anlage beigefügt werden. Die Antwort wird dann unmittelba­r dem Verfahren zugeordnet. So entfallen Postwege und Portokoste­n.

Bei Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en können auch vorhandene Fotos vom Fahrer und vom Fahrzeugke­nnzeichen aufgerufen werden. Im ruhenden Straßenver­kehr sind keine Fotos abrufbar. Die Zu- gangsdaten können nur für eine Online-Anhörung (Änderungen oder Nachträge können nur am selben Tag vorgenomme­n werden) genutzt werden. Grundsätzl­ich verlieren die Zugangsdat­en nach 30 Tagen ihre Gültigkeit. Bei bereits durchgefüh­rter Anhörung oder abgelaufen­er Gültigkeit wird ein Zugriff verweigert. Da Informatio­nen zu dem jeweiligen Vorgang nur mit gültigen Zugangsdat­en aus der Datenbank aufgerufen werden können, besteht nicht die Möglichkei­t für andere Internetnu­tzer, die Daten oder Fotos einzusehen.

Die Online-Anhörung ist, außer in deutscher Sprache, noch in 14 weiteren Sprachen verfügbar. Die Nutzung der Online-Anhörung ist freiwillig. Es kann für die Anhörung auch weiter der Postweg genutzt werden. Um die Bezahlung der Verwarnung­sgelder zu vereinfach­en, wurde die Möglichkei­t eines elektronis­chen Zahlungsve­rfahrens eingericht­et. Betroffene können über das Online-Portal das ggf. angebotene Verwarnung­sgeld über das Bezahlsyst­em GiroPay bezahlen.

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