Auf Knöllchen jetzt auch online reagieren
(RP) Das Bürger- und Ordnungsamt hat das Verfahren bei Knöllchen um eine zusätzliche digitale Komponente erweitert. Die Stadt bietet bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Verwarnungs-/Bußgeldverfahren die Möglichkeit der „Online-Anhörung“an. Die Betroffenen oder Zeugen haben die Möglichkeit, sich über einen auf dem jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal unter https:/ /owi.duisburg.de anzumelden. Hierbei kann beispielsweise der tatsächliche Fahrer bekannt gegeben werden, oder der Angeschriebne kann sich zur Ordnungswidrigkeit äußern. Es können zudem bis zu fünf Anlagen (Fotos, Nachweise, Belege) im JPG- oder PDF-Format als Anlage beigefügt werden. Die Antwort wird dann unmittelbar dem Verfahren zugeordnet. So entfallen Postwege und Portokosten.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können auch vorhandene Fotos vom Fahrer und vom Fahrzeugkennzeichen aufgerufen werden. Im ruhenden Straßenverkehr sind keine Fotos abrufbar. Die Zu- gangsdaten können nur für eine Online-Anhörung (Änderungen oder Nachträge können nur am selben Tag vorgenommen werden) genutzt werden. Grundsätzlich verlieren die Zugangsdaten nach 30 Tagen ihre Gültigkeit. Bei bereits durchgeführter Anhörung oder abgelaufener Gültigkeit wird ein Zugriff verweigert. Da Informationen zu dem jeweiligen Vorgang nur mit gültigen Zugangsdaten aus der Datenbank aufgerufen werden können, besteht nicht die Möglichkeit für andere Internetnutzer, die Daten oder Fotos einzusehen.
Die Online-Anhörung ist, außer in deutscher Sprache, noch in 14 weiteren Sprachen verfügbar. Die Nutzung der Online-Anhörung ist freiwillig. Es kann für die Anhörung auch weiter der Postweg genutzt werden. Um die Bezahlung der Verwarnungsgelder zu vereinfachen, wurde die Möglichkeit eines elektronischen Zahlungsverfahrens eingerichtet. Betroffene können über das Online-Portal das ggf. angebotene Verwarnungsgeld über das Bezahlsystem GiroPay bezahlen.