Duisburger (31) muss für zehn Jahre in Haft
(atrie) Die Fälle sind brutal: Am 4. März des vergangenen Jahres läuft ein Mann in eine Tankstelle in Rheinberg, rammt seinen Schlagring in den Tresen und fordert den Inhalt der Kasse. Er flieht mit 310 Euro. Wochen später, am 19. Mai, ist es eine Discounter-Filiale, ein paar Straßen weiter. Diesmal zieht der Mann eine Pistole, eine Attrappe, wie sich später herausstellt, und bedroht die Kassiererin. Als sie zögert, die Kasse zu öffnen, sagt er: „Du willst doch nicht, dass ich schieße, oder?“Bis heute leidet die Frau an den Folgen des Überfalls, bei dem der Mann 2800 Euro erbeutete. Eine Woche darauf dieselbe Taktik in Duisburg, wieder ein Supermarkt, wieder 2800 Euro Beute.
Ein Jahr später sitzt ein schüchterner Mann in Moers auf der Anklagebank. Der 31-Jährige spricht leise und starrt ununterbrochen auf den Tisch, auch als die Große Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Kleve ihn für zehn Jahre ins Gefängnis schickt – mit Aussicht auf einen Platz in einer Erziehungsanstalt. Im September hatte ihn das Landgericht Duisburg bereits für einen der Überfälle verurteilt.
Der Mann aus Duisburg, aufgewachsen in Moers und zwischen- zeitlich in Geldern, steht wegen schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht. Die Polizei kam ihm durch Zeugenaussagen und Überwachungsvideos auf die Spur. Nach einem Fahndungsanruf wurde der 31-Jährige schließlich erkannt. Vor Gericht gesteht er die Taten und räumt ein, Geld für Kokain und Amphetamine gebraucht zu haben, zudem sei er zwischenzeitlich obdachlos gewesen und habe auch seinen Job verloren.
Kurz vor den Taten sei er dann noch spielsüchtig geworden. „Ohne Drogen hätte ich sowas nie gemacht“, sagt er. Wie der Mann der- art aus dem Leben fallen konnte, darauf findet das Gericht nur vage Hinweise.
So gab es bereits in der Jugend Anzeichen einer psychischen Erkrankung, er brach die Schule ab, mit 17 wurde er das erste Mal wegen Raubes verhaftet. In den Unterlagen findet sich die Diagnose schizoaffektive Störung.
Das bestätigt auch der vom Gericht beauftragte Gutachter. „Er hat eine labile Persönlichkeit, ist antriebslos und unsicher“. Bei der Kassiererin hat sich der Angeklagte entschuldigt. „Ich wollte Ihnen nie etwas tun“, sagt er.