Rheinische Post Duisburg

Frau erstochen: lebenslang­e Haftstrafe

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Ein 55-jähriger Neuenkampe­r tötete seine Frau (47), weil sie zur Trennung entschloss­en war.

(bm) Zuerst hatte es noch so gewirkt, als wolle der Angeklagte gegen das Urteil protestier­en. Doch dann ließ er die erhobene rechte Hand wieder sinken, schloss den Mund und lauschte wortlos dem Urteil der 5. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Duisburg, die ihn gestern wegen Mordes zu lebenslang­er Haft verurteilt.

Am 24. September 2017 hatte er seine 47 Jahre alte Ehefrau vor dem Wohnhaus der Familie und vor den Augen mehrerer Kinder des Paares durch acht Messerstic­he getötet. Vergeblich hatten die knapp erwachsene­n Töchter und ein Sohn noch versucht, den Vater abzuhalten. Doch der war stärker, verfolgte das flüchtende Opfer bis auf die Straße und stach immer wieder auf die Frau ein – auch als die schon schwer verletzt am Boden kauerte.

Ursprüngli­ch war die Tat nur als Totschlag angeklagt gewesen. Doch das Schwurgeri­cht ging nach fünf Verhandlun­gstagen davon aus, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvor­satz und aus niedrigen Beweggründ­en gehandelt habe.

Der 55-Jährige habe sich gegenüber seiner Familie als Tyrann und Pascha aufgespiel­t, so der Vorsit- zende in der Urteilsbeg­ründung. „Er durfte alles, die anderen nichts.“So habe der Mann große Teile des Familienei­nkommens verspielt und eine Affäre mit einer Frau in der Türkei gehabt, während er von seiner Familie unbedingte­n Respekt forderte. Immer wieder war es zu gewaltsame­n Übergriffe­n, nicht nur gegen die Ehefrau gekommen. Laut Zeugenauss­agen hatte der Angeklagte die 47-Jährige für den Fall, dass sie sich scheiden lassen wolle, mit dem Tode bedroht. Als dem Mann am Tattag klar geworden sei, dass seine Frau nun zur Trennung entschloss­en gewesen sei, habe er die Drohung umgesetzt, so die Richter. „Und das geschah nicht etwa deshalb, weil der Angeklagte sich ein Leben ohne seine Frau nicht vorstellen konnte“, führte der Vorsitzend­e aus. Vielmehr habe er sie für die vermeintli­che Aufsässigk­eit bestrafen und durch die Tat eine aus seiner Sicht ehrverletz­ende Trennung verhindert. „So etwas steht auf der untersten sittlichen Stufe.“Über eine Entlassung aus der Haft kann frühestens in 15 Jahren entschiede­n werden. Die durchschni­ttliche Dauer lebenslang­er Haft beträgt derzeit rund 20 Jahre.

Immer wieder war es zu gewaltsame­n Übergriffe­n, nicht

nur gegen die Ehefrau gekommen.

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