Bald wird Stelle des Beigeordneten ausgeschrieben
VOERDE (P.K.) Die Stadt Voerde will schon bald den im Spätsommer kommenden Jahres frei werdenden Posten des Technischen Beigeordneten ausschreiben.
Wilfried Limke, der die Stelle aktuell inne hat, geht zum 31. August 2019 in den Ruhestand. Der Stadtrat kann über die Nachbesetzung frühestens sechs Monate vorher, also im Februar nächsten Jahres entscheiden. Bürgermeister Dirk Haarmann schwebt eine Stellenausschreibung nach den vom 16. Juli bis 28. August laufenden Sommerferien vor.
Der Voerder Rathauschef möchte damit nicht in die Urlaubszeit gehen, um nicht Gefahr zu laufen, dass potenzielle Anwärter die Ausschreibung nicht sehen. Dass der erste Schritt zur Neubesetzung des Postens kurzfristig erfolgen soll, erklärt Haarmann damit, dass so genug Zeit für das nachfolgende Auswahlverfahren bleibe.
Den Text für die Ausschreibung hat die Verwaltung formuliert. Über das Thema berät am Dienstag, 26. Juni, der Haupt- und Finanzausschuss (getagt wird ab 17 Uhr im Rathaus, Raum 137).
Nach Absprache mit der Kommunalaufsicht müssen die Bewerber für die Stelle nicht die Qualifikation für den allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienst mitbringen. Anders gestaltet sich die Sache bei der zweiten Beigeordnetenstelle, die Mitte 2020 nach Ausscheiden von Lothar Mertens in den Ruhestand vakant wird.
Die Bewerber um den Posten des Technischen Beigeordneten müssen ein Diplom- oder Masterstudium an einer (Technischen) Universität oder Hochschule in einer „geeigneten“Fachrichtung erfolgreich absolviert haben. Die Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst „wäre von Vorteil“, heißt es.
Limkes Nachfolgerin oder Nachfolger würde, wie er heute, das Dezernat III mit den drei Fachbereichen „Bürgerservice, Allgemeine Ordnung“, „Stadtentwicklung und Baurecht“sowie „Bauen und Technische Infrastruktur“verantworten, wobei eine Änderung der Geschäftsverteilung ausdrücklich vorbehalten ist.
Nach dem Weggang der Beigeordneten und Kämmerin Simone Kaspar zur Gemeindeprüfungsanstalt war Jürgen Hülser die Funktion des „beauftragten Kämmerers“übertragen worden. Diese Regelung gilt längstens bis zur erneuten Bestellung eines Kämmerers, der anders als beauftragte Kämmerer alle durch „Gesetz zugewiesenen Aufgaben“wahrnehmen kann.“Wo die Funktion künftig angesiedelt und ob ein Beigeordneter als Kämmerer bestellt werden soll, darüber müsse, so Haarmann, die Politik entscheiden.