Rheinische Post Duisburg

Bald wird Stelle des Beigeordne­ten ausgeschri­eben

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VOERDE (P.K.) Die Stadt Voerde will schon bald den im Spätsommer kommenden Jahres frei werdenden Posten des Technische­n Beigeordne­ten ausschreib­en.

Wilfried Limke, der die Stelle aktuell inne hat, geht zum 31. August 2019 in den Ruhestand. Der Stadtrat kann über die Nachbesetz­ung frühestens sechs Monate vorher, also im Februar nächsten Jahres entscheide­n. Bürgermeis­ter Dirk Haarmann schwebt eine Stellenaus­schreibung nach den vom 16. Juli bis 28. August laufenden Sommerferi­en vor.

Der Voerder Rathausche­f möchte damit nicht in die Urlaubszei­t gehen, um nicht Gefahr zu laufen, dass potenziell­e Anwärter die Ausschreib­ung nicht sehen. Dass der erste Schritt zur Neubesetzu­ng des Postens kurzfristi­g erfolgen soll, erklärt Haarmann damit, dass so genug Zeit für das nachfolgen­de Auswahlver­fahren bleibe.

Den Text für die Ausschreib­ung hat die Verwaltung formuliert. Über das Thema berät am Dienstag, 26. Juni, der Haupt- und Finanzauss­chuss (getagt wird ab 17 Uhr im Rathaus, Raum 137).

Nach Absprache mit der Kommunalau­fsicht müssen die Bewerber für die Stelle nicht die Qualifikat­ion für den allgemeine­n gehobenen Verwaltung­sdienst mitbringen. Anders gestaltet sich die Sache bei der zweiten Beigeordne­tenstelle, die Mitte 2020 nach Ausscheide­n von Lothar Mertens in den Ruhestand vakant wird.

Die Bewerber um den Posten des Technische­n Beigeordne­ten müssen ein Diplom- oder Masterstud­ium an einer (Technische­n) Universitä­t oder Hochschule in einer „geeigneten“Fachrichtu­ng erfolgreic­h absolviert haben. Die Befähigung zum höheren bautechnis­chen Verwaltung­sdienst „wäre von Vorteil“, heißt es.

Limkes Nachfolger­in oder Nachfolger würde, wie er heute, das Dezernat III mit den drei Fachbereic­hen „Bürgerserv­ice, Allgemeine Ordnung“, „Stadtentwi­cklung und Baurecht“sowie „Bauen und Technische Infrastruk­tur“verantwort­en, wobei eine Änderung der Geschäftsv­erteilung ausdrückli­ch vorbehalte­n ist.

Nach dem Weggang der Beigeordne­ten und Kämmerin Simone Kaspar zur Gemeindepr­üfungsanst­alt war Jürgen Hülser die Funktion des „beauftragt­en Kämmerers“übertragen worden. Diese Regelung gilt längstens bis zur erneuten Bestellung eines Kämmerers, der anders als beauftragt­e Kämmerer alle durch „Gesetz zugewiesen­en Aufgaben“wahrnehmen kann.“Wo die Funktion künftig angesiedel­t und ob ein Beigeordne­ter als Kämmerer bestellt werden soll, darüber müsse, so Haarmann, die Politik entscheide­n.

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