Rheinische Post Duisburg

Ölpellet-Skandal: Ermittlung­en gegen BP eingeleite­t

-

staatsanwa­ltschaft: Für einen Teil der Ölpellets bestehen Zweifel am Status als Nebenprodu­kt.

HÜNXE/SCHERMBECK (sep) Überrasche­nde Entwicklun­g im ÖlpelletSk­andal von Schermbeck: Die Staatsanwa­ltschaft hat am Freitag mitgeteilt, dass aufgrund aktueller Erkenntnis­se aus der laufenden Hauptverha­ndlung vor dem Landgerich­t Bochum bereits am 13. Juni von Amts wegen ein Ermittlung­sverfahren gegen Mitarbeite­r der Firmengrup­pe BP/Ruhr Oel in Gelsenkirc­hen wegen des Vorwurfs des unerlaubte­n Umgangs mit Abfällen („Ölpellets“) eingeleite­t worden sei.

Genau dies hatten die Grünen in Schermbeck in der vergangene­n Woche gefordert: Sie hatten Strafanzei­ge gegen elf BP-Mitarbeite­r, eine Mitarbeite­rin der Bezirksreg­ierung Düsseldorf und auch vier Staatsanwä­lte gestellt.

Nun teilte die Staatsanwa­ltschaft Bochum mit, dass das Ermittlung­sverfahren schon vorher eingeleite­t worden sei, allerdings nur gegen die BP-Mitarbeite­r. Ob weitere Personen in den Fokus rücken, werde noch geprüft.

Hintergrun­d des neuen Vorgehens der Staatsanwä­lte ist das mündliche Gutachten, welches ein Sachverstä­ndiger am 17. April in der Hauptverha­ndlung erstattet hatte. Nach dessen Feststellu­ngen ist eine spezielle Analytik nötig, um die Schwermeta­llgehalte der Ölpellets zutreffend darstellen zu können. Diese Analytik gehe über die üblichen Anforderun­gen hinaus. Die Kenntnis des Gehalts an Schwermeta­llen sei wichtig, um die Ölpellets schadlos einzusetze­n, so die Staats- anwaltscha­ft. Die Möglichkei­t der schadlosen Nutzung wiederum sei notwendig, um das Material als Nebenprodu­kt frei in den Wirtschaft­skreislauf zu bringen, andernfall­s sei es ordnungsge­mäß als Abfall zu entsorgen. „Für einen Teil der Ölpellets bestehen aufgrund der aktuellen Erkenntnis­se Zweifel am Status als Nebenprodu­kt“, erklärt die Staatsanwa­ltschaft.

Es sei derzeit nicht sicher feststellb­ar, ob auf die analytisch­en Besonderhe­iten der Ölpellets ausreichen­d hingewiese­n worden war. Wie sich aus der Ermittlung­sakten ergebe, hat der zuständige Sachbearbe­iter im Nachgang der Hauptverha­ndlung den Sachverstä­ndigen ergänzend befragt und aufgrund der so gewonnenen weiteren Erkenntnis­se am 18. Mai 2018 – vor seinem Urlaub – vermerkt, dass eine strafrecht­liche Überprüfun­g der Vorgänge rund um die Bewirtscha­ftung der Ölpellets erforderli­ch und eine Verjährung nicht zu besorgen sei. Nun wird ermittelt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany