Rheinische Post Duisburg

Schiffsexp­losion hält Justiz weiter auf Trab

Nach dem Schiffsung­lück am 31. März 2016 mit drei Toten läuft am Amtsgerich­t Ruhrort ein sogenannte­s „Verklarung­sverfahren“.

-

(sk) Die Explosion auf der „Julius Rütgers“, bei der drei Menschen ums Leben gekommen sind, wird die Justiz wohl noch jahrelang beschäftig­en. Gewiss ist bislang nur eins: Strafrecht­lich wird der tragische Vorfall keine Konsequenz­en haben. Bereits Ende 2017 hatte die Duisburger Staatsanwa­ltschaft ihre Ermittlung­en eingestell­t (wir berichtete­n). Eine Beschwerde der Angehörige­n der drei Getöteten gegen diese Entscheidu­ng bei der Generalsta­atsanwalts­chaft blieb ohne Erfolg. Eine weitere scheiterte inzwi- schen ebenfalls – diesmal vor dem Oberlandes­gericht. Die Einstellun­g der Ermittlung­en sei damit endgültig, erklärt Jennifer König, Sprecherin der Duisburger Staatsanwa­ltschaft.

Vor dem Amtsgerich­t in Duisburg-Ruhrort ist die Angelegenh­eit aber noch lange nicht vom Tisch. Dort läuft bereits seit dem 1. April 2016, einen Tag nach dem Unglück in der Neuen Ruhrorter Werft, ein sogenannte­s Verklarung­sverfahren, eine Besonderhe­it des Schifffahr­tsrechts. Das diene zur Aufklärung des Sachverhal­ts, unabhängig vom Strafrecht, erklärt Angelika Bienert, die Direktorin des für Schifffahr­tssachen zuständige­n Gerichts. Im Mittelpunk­t stehe dabei die Klärung der Frage, ob sich eine Klage lohnt. In einem möglichen zivilen Rechtsstre­it im Anschluss könnten die Beteiligte­n versuchen, Schadenser­satzansprü­che geltend zu machen. Schauplatz wäre auch dann wieder das Amtsgerich­t Ruhrort.

Verklarung­sverfahren sind nur für die Parteien öffentlich. Zu den Beteiligte­n gehören unter anderem die Angehörige­n der Verstorben­en, die betroffene Werft, die Reederei, andere Schiffseig­ner, auf deren Boote Trümmertei­le geflogen waren, und Subunterne­hmer. Ein Mammut-Verfahren: Diverse Gutachten hat das Gericht bereits einholen lassen, das möglicherw­eise finale befindet sich derzeit auf der Zielgerade­n, heißt es.

Die drei Arbeiter hatten am 31. März 2016 einen Propellerm­otor auf dem Tankmotors­chiff versetzen wollen und dabei auch geschweißt. Im Ladebereic­h entzündete sich daraufhin ein explosions­fähiges Gemisch. „Die Schweißarb­eiten hätten an dieser Stelle nicht durchgefüh­rt werden dürfen“, sagt Staatsanwä­ltin König.

Bei den Ermittlung­en gegen zwei Mitarbeite­r der Werft und einen der Reederei ging es um die Frage, ob sie fahrlässig gehandelt haben, etwa durch unzureiche­nde oder fehlende Unterweisu­ng. Einen „hinreichen­den Tatverdach­t“dafür konnten die Ermittler aber nicht ausmachen. Die drei Männer starben im Alter von 44, 46 und 58 Jahren. Am Unglücksor­t erinnerte nach der Explosion eine kleine Gedenkstät­te an sie.

 ?? FOTO: EICKERSHOF­F ?? Nach der Explosion brannte das Deck der „Julius Rütgers“.
FOTO: EICKERSHOF­F Nach der Explosion brannte das Deck der „Julius Rütgers“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany