Schiffsexplosion hält Justiz weiter auf Trab
Nach dem Schiffsunglück am 31. März 2016 mit drei Toten läuft am Amtsgericht Ruhrort ein sogenanntes „Verklarungsverfahren“.
(sk) Die Explosion auf der „Julius Rütgers“, bei der drei Menschen ums Leben gekommen sind, wird die Justiz wohl noch jahrelang beschäftigen. Gewiss ist bislang nur eins: Strafrechtlich wird der tragische Vorfall keine Konsequenzen haben. Bereits Ende 2017 hatte die Duisburger Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt (wir berichteten). Eine Beschwerde der Angehörigen der drei Getöteten gegen diese Entscheidung bei der Generalstaatsanwaltschaft blieb ohne Erfolg. Eine weitere scheiterte inzwi- schen ebenfalls – diesmal vor dem Oberlandesgericht. Die Einstellung der Ermittlungen sei damit endgültig, erklärt Jennifer König, Sprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft.
Vor dem Amtsgericht in Duisburg-Ruhrort ist die Angelegenheit aber noch lange nicht vom Tisch. Dort läuft bereits seit dem 1. April 2016, einen Tag nach dem Unglück in der Neuen Ruhrorter Werft, ein sogenanntes Verklarungsverfahren, eine Besonderheit des Schifffahrtsrechts. Das diene zur Aufklärung des Sachverhalts, unabhängig vom Strafrecht, erklärt Angelika Bienert, die Direktorin des für Schifffahrtssachen zuständigen Gerichts. Im Mittelpunkt stehe dabei die Klärung der Frage, ob sich eine Klage lohnt. In einem möglichen zivilen Rechtsstreit im Anschluss könnten die Beteiligten versuchen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Schauplatz wäre auch dann wieder das Amtsgericht Ruhrort.
Verklarungsverfahren sind nur für die Parteien öffentlich. Zu den Beteiligten gehören unter anderem die Angehörigen der Verstorbenen, die betroffene Werft, die Reederei, andere Schiffseigner, auf deren Boote Trümmerteile geflogen waren, und Subunternehmer. Ein Mammut-Verfahren: Diverse Gutachten hat das Gericht bereits einholen lassen, das möglicherweise finale befindet sich derzeit auf der Zielgeraden, heißt es.
Die drei Arbeiter hatten am 31. März 2016 einen Propellermotor auf dem Tankmotorschiff versetzen wollen und dabei auch geschweißt. Im Ladebereich entzündete sich daraufhin ein explosionsfähiges Gemisch. „Die Schweißarbeiten hätten an dieser Stelle nicht durchgeführt werden dürfen“, sagt Staatsanwältin König.
Bei den Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Werft und einen der Reederei ging es um die Frage, ob sie fahrlässig gehandelt haben, etwa durch unzureichende oder fehlende Unterweisung. Einen „hinreichenden Tatverdacht“dafür konnten die Ermittler aber nicht ausmachen. Die drei Männer starben im Alter von 44, 46 und 58 Jahren. Am Unglücksort erinnerte nach der Explosion eine kleine Gedenkstätte an sie.