RECHT & ARBEIT
(bü) Schadensersatz Hat ein Mitarbeiter eines Arbeitgeber bei der Abrechnung von Dienstreisekosten eines Kollegen über längere Zeit statt eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nur lose Blätter beschriftet, was den Betriebsprüfer des Finanzamtes daraufhin dazu brachte, die gesamte Abrechnung steuerlich nicht anzuerkennen, hat der Firmenchef ein Problem. Er muss den betroffenen Kollegen den aus der Steuernachzahlung entstandenen Schaden ersetzen. Daraus ergibt sich die Frage, ob der Betrag, den der Arbeitgeber aufgebracht hat – und der hier immerhin rund 50.000 Euro ausmachte – für den Arbeitnehmer steuerpflichtig sei. Das wurde vom Bundesfinanzhof verneint: Es handelt sich um eine steuerfreie Erstattung durch die Firma. Dies allerdings nur in dem Umfang, in dem „Einkommensteuer tatsächlich nachträglich festgesetzt“worden war. Die Erstattungssumme war in dem beschriebenen Fall pauschal festgelegt worden. (BFH, VI R 34/16)
Unfallversicherung Grundsätzlich sind Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, auf diesen Wegen auch gesetzlich unfallversichert. Das gilt allerdings nicht für eine Mutter, die ihren Sprössling im Kindergarten abgesetzt hat und im Anschluss zurück zu ihrem Arbeitsplatz daheim fährt. Stürzt sie (mit den Fahrrad) und bricht sie sich kompliziert den Ellenbogen, so kann ihre Krankenkasse sich nicht an die Berufsgenossenschaft wenden, um die Behandlungskosten – es ging in dem Fall um knapp 19.000 Euro – erstattet zu bekommen. Denn der Weg zwischen Kindergarten und Wohnung sei rein privat, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Liegen Wohnung und Arbeitsstätte im selben Gebäude, so ist nach Auffassung des Gerichtes begrifflich ein Wegeunfall ausgeschlossen. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 16 U 26/16)
Religionszugehörigkeit Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern nicht immer eine Religionszugehörigkeit fordern dürfen. In dem konkreten Fall ging es um eine konfessionslose Frau, deren Fall auch schon vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wurde. Sie hatte sich vergeblich für eine Referentenstelle bei der Diakonie beworben und eine Entschädigung dafür verlangt. Zu Recht. Nach den Vorgaben des EuGH sprach das Bundearbeitsgericht knapp 4000 Euro zu. (BAG, 8 AZR 501/14)