Tattoos und Piercings verbieten?
(dpa) Stecker in der Nase und Bilder auf dem Arm sind heute keine Seltenheit mehr. Sogar eine tätowierte First Lady gab es schon – dank Bettina Wulff. Und doch gibt es Arbeitgeber, die Tätowierungen oder Piercings verbieten. Dürfen sie das?
In den meisten Fällen nicht, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Im Grundsatz darf jeder Arbeitnehmer erst einmal machen, was er will.“Will der Arbeitgeber Vorschriften zum Äußeren machen, braucht er ein berechtigtes Interesse daran. So ist es zum Beispiel nachvollziehbar, dass Arbeitgeber halbwegs vorzeigbare Mitarbeiter haben möchten, sagt Schipp: „Dass jemand gepflegt ist, kann ich erwarten.“
Auch Kleiderordnungen sind deshalb erlaubt, aber nur unter bestimmten Umständen. Und noch schwieriger wird es bei Tätowierungen, die sich nicht einfach abnehmen lassen, sowie Piercings oder außergewöhnlicher Haar- und Bartpracht: Hier bräuchte der Arbeitgeber schon gute Gründe, um sie zu untersagen. Im Lebensmittelhandwerk etwa kann er hygienische Bedenken gegenüber manchen Frisuren vorbringen, wenn diese zum Beispiel nicht unter ein Haarnetz passen. „Die Frage ist, ob es eine objektive Notwendigkeit für die Vorschrift gibt.“
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