Gericht: Attacke mit Auto war wohl nur ein Unfall
85-Jähriger stand wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Laut Aussagen aller Beteiligter war es aber weniger dramatisch.
DUISSERN (bm) Der Rentner aus Duisburg, der sich gestern wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten musste, sollte vielleicht einmal darüber nachdenken, seinen Führerschein freiwillig zurückzugeben. Wäre die Anklage gegen den 85-Jährigen auch nur ansatzweise beweisbar gewesen, wäre ihm diese Entscheidung wohl ohnehin abgenommen worden.
Der Vorwurf gegen den älteren Herrn klang schwerwiegend: Laut Anklage hatte er am 5. Juli 2018 auf der Meidericher Straße in Duissern zwei Mofa-Fahrer bedrängt, als diese wegen einer Baustelle vor seinem Auto die Fahrspur wechselten. Der Angeklagte soll gehupt und bei dem Versuch, die Zweiräder auf einer Linksabbiegerspur zu überholen, eines der Mofas touchiert haben. Was zum Glück für alle Beteiligten allerdings keine schlimmen Folgen hatte. Als er wenden und davonfahren wollte, sollen sich ihm die beiden Mofa-Fahrer in den Weg gestellt haben, wobei der 85-Jährige einem über den Fuß gefahren sein soll.
Der Angeklagte schilderte ein ganz anderes, aber nicht weniger dramatisch klingendes Ereignis: „Die Rollerfahrer haben sich im Slalom durch einen Stau geschlängelt“, berichtete er und versuchte die Szene durch eine Zeichnung zu illustrieren. „Die sind vor meinen Wagen geprallt.“Als er auf die Linksabbiegerspur ausgewichen sei, hätten die beiden jungen Männer ihn blockiert. „Und sie haben gegen mein Auto geschlagen und getreten.“Aus Angst habe er sich im Wagen einge- sperrt.
Die beiden polnischen Zeugen berichteten mit Hilfe eines Dolmetschers eine dritte Version, die sich allerdings gehörig von dem unterschied, was die Polizei am Unfallort aufgenommen hatte. Danach konnte weder von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr noch von einer vorsätzlichen Körperverletzung die Rede sein. Viel mehr zeichnete sich ein viel weniger kriminelles Geschehen ab: Als einer der Mofa-Fahrer seinen Fuß auf die Straße gesetzt hatte, um sich nach dem Wagen des Rentners umzusehen, war der ihm wohl versehentlich darüber gefahren.
Nach kurzer Zwischenberatung kam das Schöffengericht zu dem Schluss, dass es keinen Verbrechenstatbestand mehr gebe, über den man entscheiden müsse. Allenfalls komme eine Fahrlässigkeit in Betracht. Man hielt es allseits für geraten, das Verfahren gegen den bislang unbescholtenen 85-Jährigen ohne Urteil zu beenden. Es wurde gegen 300 Euro Geldbuße eingestellt.