NRW-Justizminister muss Fehler einräumen
Peter Biesenbach steht an diesem Mittwoch im Landtag unter Druck. Der Grund sind mehrere Falschaussagen in den vergangenen Wochen.
DÜSSELDORF Trotz vieler sinnvoller Initiativen wie der Einrichtung einer Opferbeauftragten und dezentral arbeitender Staatsanwälte wird NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch bei der Sitzung des Justizausschusses im Landtag erneut unter Druck stehen. Der Grund ist seine Neigung, Vorlagen seines Apparates zu glauben – und später dann doch einräumen zu müssen, dass Aussagen falsch waren. So hatte er sich im Herbst falsch zum Tod des un- schuldig inhaftierten Amed A. geäußert. Der Minister hatte zuerst gesagt, der Syrer habe aus seiner brennenden Zelle in der JVA Kleve heraus keinen Kontakt über die Gegensprechanlage mit Justizmitarbeitern gehabt – doch das stellte sich später als unwahr heraus. Und weil es viele weitere Unklarheiten bei dem Fall gibt, wird ein Untersuchungsausschuss die Affäre aufklären. „Für Justizminister sind solche Ausschüsse immer schwierig“, sagt der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), „da müssen sie trotz sonst guter Amtsführung oft für Vorgänge geradestehen, für die sie absolut nichts können.“
Biesenbach muss auch erklären, warum er im November im Landtag behauptete, vor einem Angriff auf eine Gerichtsvollzieherin in Bochum habe es „keine Anzeichen für eine mögliche Gefährdung“durch die Angreiferin gegeben. Er wolle das „deutlich betonen“. Später stellte sich heraus, dass das Oberlandesgericht (OLG) Hamm den Minister falsch informiert hatte. Die Schlägerin war bereits bei einem Übergriff in Dortmund aufgefallen; doch die Information war intern zwischen Dortmund und Bochum untergegangen.
Das übergeordnete OLG Hamm hatte dann die falsche Auskunft an Biesenbach erteilt, weil man in Akten falsch gesucht hatte. Dies bedauert das Gericht nun „ausdrücklich“. Sven Wolf, dem stellvertretender Vorsitzenden der SPD-Fraktion, reicht dies nicht: „Der Minister hat sein Amt nicht im Griff.“
Biesenbach sagte nun, er wolle künftig deutlicher hervorheben, wenn er zu einem Sachverhalt nur aus einem Bericht vortrage. In der Sache will er eine zentrale Daten- bank prüfen, aus der Gerichtsvollzieher oder Sozialarbeiter erkennen können, ob von einer dienstlich zu besuchenden Person Gefahr ausgeht. Doch die strengen Regeln des Datenschutzes machen die Idee schwer zu realisieren.
Außerdem kritisiert die Opposition, dass das Land doch nicht wegen schadhafter Dieselwagen in Landeseigentum gegen VW klagt. „Da wird eine Chance vertan“, sagt Stefan Engstfeld von den Grünen. Das Justizministerium erklärt dagegen, eine Klage würde finanziell nichts bringen.