Rheinische Post Duisburg

Drogenhand­el konnte nicht nachgewies­en werden

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HUCKINGEN (bm) Wegen Drogenhand­els fand sich am vergangene­n Montag ein 31-jähriger Huckinger vor dem Amtsgerich­t wieder. Aufgrund eines Durchsuchu­ngsbefehls, den das Amtsgerich­t Dresden im Zusammenha­ng mit einem Verfahren erlassen hatte, das inzwischen längst eingestell­t wurde, war in der Wohnung des Angeklagte­n ein buntes Vorratslag­er von Rauschgift gefunden worden.

Unter anderem wurden rund zehn Gramm Haschisch und Marihuana, etwa 100 Gramm Amphetamin, 95 Amphetamin-Tabletten und sechs Potenzpill­en sichergest­ellt. Die Menge und auch der Umstand, dass gleich drei Feinwaagen gefunden worden waren, hatten den Verdacht aufkommen lassen, dass der Angeklagte regen Handel treibe. Doch der Mann beteuerte, das Rauschgift nur zu eigenen erhebliche­n Konsum besessen zu haben. Drei Feinwaagen habe er nur deshalb gehabt, weil er die Zuverlässi­gkeit seiner Lieferante­n überprüfen wollte und zwei Waagen bereits defekt gewesen seien. Zu Recht wies der Verteidige­r darauf hin, dass weitere Hinweise auf Handel, wie etwa Bargeld oder die obligatori­schen kleinen Plastiktüt­chen, völlig fehlten.

Das Schöffenge­richt verurteilt­e den 31-Jährigen am Ende lediglich wegen Drogenbesi­tzes und ging dabei auch noch von einem minderschw­eren Fall aus. Da das Vorstrafen­register des Angeklagte­n bislang nur zwei Geldstrafe­n aufwies, wurde die Vollstreck­ung einer neunmonati­gen Freiheitss­trafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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