Drogenhandel konnte nicht nachgewiesen werden
HUCKINGEN (bm) Wegen Drogenhandels fand sich am vergangenen Montag ein 31-jähriger Huckinger vor dem Amtsgericht wieder. Aufgrund eines Durchsuchungsbefehls, den das Amtsgericht Dresden im Zusammenhang mit einem Verfahren erlassen hatte, das inzwischen längst eingestellt wurde, war in der Wohnung des Angeklagten ein buntes Vorratslager von Rauschgift gefunden worden.
Unter anderem wurden rund zehn Gramm Haschisch und Marihuana, etwa 100 Gramm Amphetamin, 95 Amphetamin-Tabletten und sechs Potenzpillen sichergestellt. Die Menge und auch der Umstand, dass gleich drei Feinwaagen gefunden worden waren, hatten den Verdacht aufkommen lassen, dass der Angeklagte regen Handel treibe. Doch der Mann beteuerte, das Rauschgift nur zu eigenen erheblichen Konsum besessen zu haben. Drei Feinwaagen habe er nur deshalb gehabt, weil er die Zuverlässigkeit seiner Lieferanten überprüfen wollte und zwei Waagen bereits defekt gewesen seien. Zu Recht wies der Verteidiger darauf hin, dass weitere Hinweise auf Handel, wie etwa Bargeld oder die obligatorischen kleinen Plastiktütchen, völlig fehlten.
Das Schöffengericht verurteilte den 31-Jährigen am Ende lediglich wegen Drogenbesitzes und ging dabei auch noch von einem minderschweren Fall aus. Da das Vorstrafenregister des Angeklagten bislang nur zwei Geldstrafen aufwies, wurde die Vollstreckung einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.