Aktivistin „Eule“bringt Justiz an Grenzen
Die Frau hat im Hambacher Forst Polizisten attackiert. Ihren Namen nennt sie nicht. Nun wird verhandelt.
KERPEN Seit September sitzt eine junge Umweltaktivistin wegen ihres massiven Widerstandes gegen Polizisten bei den Räumungen im Hambacher Forst in U-Haft. Seitdem weigert sie sich, ihren Namen preiszugeben. Eine Ärztin musste im Prozess ihr Alter schätzen. Laut Polizeibericht war die Frau nicht kooperativ, als das Höheninterventionsteam der Polizei sie auf einen Hubwagen zerrte. Sie trat um sich, deswegen fixierten ihr die Beamten die Handgelenke.
Auch am Boden blieb sie krawallig, verfehlte mit ihren Stiefeln nur knapp das Gesicht einer jungen Polizistin und traf einen Kollegen in der Kniekehle. So steht es in der Anklage, die Staatsanwältin Julia Göbbels vor der Jugendstrafkammer des Kerpener Amtsgerichts vortrug.
Der Vorwurf: tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte gefährliche Körperverletzung. „Eule“wurde in Handschellen vorgeführt, sie sitzt seit der Festnahme im Herbst in Untersuchungshaft. Die Tatvorwürfe wären wohl noch kein Haftgrund, aber weil „Eule“eben nur ein Pseudonym ist und die wahren Personalien der jungen Frau schleierhaft sind, blieb „Eule“wegen Fluchtgefahr im Gefängnis.
Geführt wird sie bei der Justiz seit jenen Tagen als „UP 8 aus Aachen“. Die Angeklagte wollte die „unbekannte Person“auch in ihrer Verhandlung bleiben. „Eule“wollte sich im Prozess weder zu ihren Personalien noch zum Sachverhalt äußern.
Wer und wie alt ist „UP 8“? Eine Rechtsmedizinerin soll das Rätsel zumindest teilweise lösen. In ihrem Gutachten erwähnte die Ärztin eine psychische Vorerkrankung – eine „Essstörung“. Die Angeklagte habe im Arztgespräch erwähnt, dass sie regelmäßig Alkohol trinke und „alle Drogen konsumiere, an die sie rankomme“. Nach einer körperlichen, einer zahnärztlichen und ei- ner Untersuchung des Skeletts legte sich die Gutachterin – ein bisschen – fest: „Die Angeklagte ist mindestens 18 Jahre alt und zu 79,8 Prozent älter als 21 Jahre.“Das ist die Altersgrenze, um das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.
Der Anwalt der jungen Frau, Christian Mertens, forderte die Aufhebung von „Eules“Haftbefehl. Die Vorwürfe hätten sich nach der widersprüchlichen Beweisaufnahme nicht bestätigt. Mit seinem Antrag überzeugte der Jurist aber weder die Staatsanwältin noch die Kammer. So wird das Verfahren am 18. Februar fortgesetzt, „Eule“bleibt in Untersuchungshaft.