Das müssen Germania-Kunden wissen
60.000 Reisende sind von den Stornierungen allein in den nächsten zwei Wochen betroffen. Sie sollten ihre Rechte kennen – ebenso wie die 1700 Mitarbeiter von Germania.
DÜSSELDORF Seit Anfang Januar war bekannt, dass Germania in Schwierigkeiten steckt, Ende Januar wurde verkündet dass die Gehälter erst einmal nicht ausgezahlt werden können, seit Dienstag früh steht der Flugverkehr von Deutschlands viertgrößter Airline hinter Lufthansa/Eurowings, Condor und Tuifly still. Wir erklären die wichtigsten Fragen zu der erneuten Pleite einer deutschen Airline.
Was geschieht mit den 1678 Mitarbeitern? Der vom Amtsgericht Berlin als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzte Rüdiger Wienberg hat eingeleitet, dass die Mitarbeiter zeitnah ihr Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur erhalten. Damit sind Löhne und Gehälter für drei Monate gesichert.
Könnte Germania neu starten? Ausgeschlossen ist das nicht, aber zumindest in der bisherigen Größe von 37 Jets unwahrscheinlich. Laut Branchenkennern waren bereits vor dem Insolvenzantrag mindestens 15 Millionen Euro nötig, nur um den Weiterbetrieb bis Sommer zu finanzieren. Dieses Geld kam bei privaten Investoren nicht zusammen. Zudem hat das Luftfahrtbundesamt bereits das „Grounding“erzwungen, also die Einstellung des Flugbetriebes wegen fehlenden Geldes. Und auch operativ wäre ein Neustart sehr schwer: Reiseveranstalter als wichtige Kunden sind schon seit Wochen dabei, Kapazitäten umzuschichten. Das beschleunigte das Ende.
Haben Kunden Ersatzansprüche? Bürger, die Flugtickets bei Germania gekauft haben, stehen im Regen. „Für Passagiere, die ihr Flugticket direkt bei Germania gekauft haben, besteht aufgrund der gültigen Gesetzeslage bedauerlicherweise kein Anspruch auf Ersatzbeförderung“, heißt es in einer Mitteilung auf Germanias Internetauftritt. Das ist laut der Flugrechtsexpertin Sabine Fischer-Volk normal im Fall einer Insolvenz. Viel besser stehen Bürger, die eine Pauschalreise über