Muttermord: Version des Sohnes wackelt
(bm) Wegen Mordes steht derzeit ein 48-jähriger Duisburger vor dem Landgericht. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte er zugegeben, in der Nacht zum 3. Januar seine schlafende 74-jährige Mutter in deren Wohnung an der Dr.-Wilhelm-Roelen-Straße in Walsum mit einem Kissen erstickt zu haben. Der Angeklagte will das als Sohnespflicht angesehen haben, weil die unter einer Reihe von Krankheiten und Schmerzen leidende Pflegebedürftige sich ihren Tod gewünscht habe. Doch daran ließen Zeugenaussagen am gestrigen vierten Verhandlungstag Zweifel aufkommen.
Zeugen wussten nichts davon zu berichten, dass die 74-Jährige lebensmüde gewesen sei. Sie sei eine sehr liebe und meist gut gelaunte Kundin gewesen, so Mitarbeiterinnen eines Pflegedienstes. Trotz ihrer körperlichen Probleme sei sie lebensbejahend und neugierig geblieben. Nach der Tat hatte der Angeklagte nicht nur Geld vom Konto der 74-Jährigen abgehoben, er hatte auch einen Termin seiner Mutter in einer Physiotherapiepraxis abgesagt und dabei so getan, als habe die alte Dame die Nachricht selbst geschrieben.
Mitarbeiter eines Pflegedienstes hatten sich Anfang Januar gewundert, dass die 74-Jährige nicht mehr die Tür öffnete und auch telefonisch nicht zu erreichen war. Sie verständigten die Polizei. Das Verfahren soll Ende des Monats abgeschlossen werden.