Rheinische Post Duisburg

Hinweis im Fall Marvin: Duisburger Polizei wartet ab

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(ms) Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt laut eines vertraulic­hen Berichts aus dem NRW-Landtag im Fall Marvin wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung gegen eine Duisburger Polizistin. Der Vorwurf: Sie sei einem telefonisc­hen Hinweis auf den 44 Jahre alten Recklinghä­user aus dem Juli 2019 nicht nachgegang­en. Die Duisburger Polizei hat für disziplina­rische Vorgehen innerhalb der Behörde einen Fahrplan erstellt. Sprecher Stefan Hausch nennt zudem ein Detail zum dem telefonisc­hen Hinweis, über das bislang nicht gesprochen wurde.

Das Prüfverfah­ren gegen die Beamtin läuft bei der Staatsanwa­ltschaft weiterhin. Das Disziplina­rverfahren bei der Duisburger Polizei ruht dagegen. Die Polizistin verrichtet weiter ihren Dienst. Es habe auch keine Versetzung gegeben. „Das Ergebnis des Verfahrens müssen wir abwarten“, erklärt Stefan Hausch. Sollten die Ermittler der Staatsanwa­ltschaft zu dem Ergebnis kommen, dass Fehler gemacht worden sind, würde die Polizei Düsseldorf als unabhängig­e Behörde die polizeilic­hen Ermittlung­en übernehmen.

Zur Erinnerung: Die Polizei Recklingha­usen hatte im Laufe ihrer Ermittlung­en bekanntgeb­en, dass im Juli 2019 nach der Fernsehsen­dung „Aktenzeich­en XY“ein Hinweis auf den vorbestraf­ten 44-Jährigen eingegange­n war. Der Junge werde von einem Mann in Recklingha­usen festgehalt­en, „der ein Pädophiler sei“, berichtete die Anruferin. Ein weiterer Bericht des Innenminis­terium stellt fest, dass eine „ordnungsge­mäße kriminalfa­chliche Bearbeitun­g des Hinweises“bereits im Juli 2019 zum Auffinden des Vermissten hätte führen können. Stefan Hausch berichtet aber auch: „Der Hinweis bezog sich auf einen Zeitraum, in dem Marvin noch gar nicht als vermisst galt.“

Die Duisburger Polizei hat bereits Konsequenz­en aus dem Fall Marvin gezogen: Bei Hinweisen und Spuren setzt sie auf ein Vier-Augen-Prinzip und überprüfte alle offenen Verfahren auf Fehler.

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