Hinweis im Fall Marvin: Duisburger Polizei wartet ab
(ms) Die Staatsanwaltschaft ermittelt laut eines vertraulichen Berichts aus dem NRW-Landtag im Fall Marvin wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen eine Duisburger Polizistin. Der Vorwurf: Sie sei einem telefonischen Hinweis auf den 44 Jahre alten Recklinghäuser aus dem Juli 2019 nicht nachgegangen. Die Duisburger Polizei hat für disziplinarische Vorgehen innerhalb der Behörde einen Fahrplan erstellt. Sprecher Stefan Hausch nennt zudem ein Detail zum dem telefonischen Hinweis, über das bislang nicht gesprochen wurde.
Das Prüfverfahren gegen die Beamtin läuft bei der Staatsanwaltschaft weiterhin. Das Disziplinarverfahren bei der Duisburger Polizei ruht dagegen. Die Polizistin verrichtet weiter ihren Dienst. Es habe auch keine Versetzung gegeben. „Das Ergebnis des Verfahrens müssen wir abwarten“, erklärt Stefan Hausch. Sollten die Ermittler der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen, dass Fehler gemacht worden sind, würde die Polizei Düsseldorf als unabhängige Behörde die polizeilichen Ermittlungen übernehmen.
Zur Erinnerung: Die Polizei Recklinghausen hatte im Laufe ihrer Ermittlungen bekanntgeben, dass im Juli 2019 nach der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ein Hinweis auf den vorbestraften 44-Jährigen eingegangen war. Der Junge werde von einem Mann in Recklinghausen festgehalten, „der ein Pädophiler sei“, berichtete die Anruferin. Ein weiterer Bericht des Innenministerium stellt fest, dass eine „ordnungsgemäße kriminalfachliche Bearbeitung des Hinweises“bereits im Juli 2019 zum Auffinden des Vermissten hätte führen können. Stefan Hausch berichtet aber auch: „Der Hinweis bezog sich auf einen Zeitraum, in dem Marvin noch gar nicht als vermisst galt.“
Die Duisburger Polizei hat bereits Konsequenzen aus dem Fall Marvin gezogen: Bei Hinweisen und Spuren setzt sie auf ein Vier-Augen-Prinzip und überprüfte alle offenen Verfahren auf Fehler.