NRW lehnt Verschiebung des Schulstarts ab
Kommunen und Lehrer fordern, den Unterricht eine halbe Woche später als geplant am 27. April beginnen zu lassen, um sich besser vorbereiten zu können. Das Schulministerium hält am Zeitplan fest. Streit gibt es auch um die Schulpflicht.
DÜSSELDORF Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat am Wochenende in einem Schreiben konkretisiert, was die Schulen für den Unterrichtsbeginn in der kommenden Woche beachten müssen – und damit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. In die Kritik gerät insbesondere, dass ab dem kommenden Donnerstag für die Abschlussklassen der Berufskollegs, für die Hauptschulklasse 10 und für die Schüler kurz vor der mittleren Reife sowie für Abschlussklassen an allen Förderschulen eine echte Schulpflicht besteht, die Abiturienten hingegen freiwillig in den Unterricht gehen können. Einzig Schüler mit Vorerkrankungen können auf Wunsch der Eltern zu Hause bleiben. Für sie soll es ein digitales Lernangebot geben.
Die NRW-Grünen sprachen von einem „Sonderweg unter den Ländern“: Die Rhetorik einer Freiwilligkeit erweise sich als Ablenkungsmanöver des Ministerpräsidenten und der zunehmend überfordert wirkenden Schulministerin, erklärten Sigrid Beer, bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, und der Co-Landesvorsitzende Felix Banaszak.
Auch bei Lehrern löst der Kursschwenk bei der Schulpflichtigkeit Irritationen aus. „Viele Kollegen hatten nach dem Treffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin den Eindruck gewonnen, dass sich die Freiwilligkeit auf alle Jahrgänge bezieht, die nun starten“, sagte der Präsident des nordrhein-westfälischen Lehrerverbands, Andreas Bartsch, unserer Redaktion.
Dass die Politik mehrfach bei der Verordnung nachsteuern musste, habe zusätzliche Unruhe verursacht. „Wir sind mit dem Coronavirus in einen Schockzustand geraten, haben weitgehende Einschränkungen akzeptiert – aus Vorsicht und im Hinblick darauf, dass es so schneller gelingen kann, wieder zur Normalität zu gelangen. Aber diese Verunsicherung erfordert nun auch klare Handlungsempfehlungen und kein überhastetes Vorgehen“, sagte Bartsch.
Der Städtetag NRW fordert bereits eine Verschiebung des Unterrichtsstarts um eine halbe Woche. Der Vorsitzende, der Hammer Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann (CDU), sagte am Wochenende: „Es gibt jetzt viel zu regeln und offene Fragen zu klären. Die Städte bitten deshalb das Land, den Termin für den Beginn des Schulbetriebs zu verschieben. Für die Prüfungsjahrgänge sollten die Schulen frühestens ab dem 27. April geöffnet werden. Außerdem sollten die Kommunen eng einbezogen werden, wenn Hygienekonzepte für die Schulen erarbeitet werden.“Der nordrhein-westfälische Lehrerverband schloss sich dieser Forderung umgehend an.
Das Schulministerium erklärte jedoch, der Zeitplan gelte unverändert. Es verwies darauf, dass für maximal zehn Prozent aller Schüler in Nordrhein-Westfalen wieder verpflichtender Unterricht stattfinde. „Damit sind in den Schulgebäuden genügend Räume vorhanden, um unter den neuen Hygienemaßnahmen
und zur Einhaltung des Infektionsschutzes eine geregelte Wiederaufnahme des Schulbetriebs durchzuführen.“Dass den Abiturienten die Entscheidung über eine Teilnahme überlassen wird, begründet das Ministerium damit, dass die
Schüler den Unterricht nach Lehrplan bereits fast ausnahmslos vollständig erhalten hätten. „Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht.“
Das Schreiben aus dem Ministerium gibt auch Hinweise, welche Lehrer nicht mehr für den Präsenzunterricht infrage kommen. Demnach sind neben den über 60-jährigen Lehrkräften und Schwangeren alle mit Herz-Kreislauf-, Lungen-, chronischen Leber- und Nierenerkrankungen, Krebspatienten, Diabetiker und Menschen mit geschwächtem Immunsystem befreit.
Auch wenn der Lehrerverband die Konkretisierungen bei den Risikogruppen begrüßte, seien zahlreiche Fragen unbeantwortet, sagte Bartsch: „Was ist beispielsweise mit den Kollegen, deren Partnerin schwanger ist? Da werden weitere Konkretisierungen vonseiten des Ministeriums nötig sein.“Nordrhein-Westfalen