Rheinische Post Duisburg

Lockerunge­n mit Notbremse

Die Entscheidu­ngen aus Merkels Ministerpr­äsidenten-Schalte im Überblick.

- VON KRISTINA DUNZ UND EVA QUADBECK

BERLIN Bund und Länder haben weitgehend­e Lockerunge­n der Shutdown-Maßnahmen beschlosse­n und eine Kehrtwende im Corona-Krisenmana­gement eingeleite­t. Als Sicherheit­snetz vereinbart­en Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpr­äsidenten, die Öffnungen bei wieder steigenden Infektions­zahlen zu bremsen beziehungs­weise zu stoppen. Merkel sprach von einem „mutigen Weg“, versichert­e aber: „Wenn die Infektione­n nach oben gehen, dann haben wir ein Notfallkon­zept.“Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) betonte: „Wir öffnen, aber nicht überstürzt.“

Die Länder einigten sich mit der Kanzlerin darauf, dass weitere Öffnungen nur möglich sein sollen, so lange die Zahl der Neuansteck­ungen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner unter 50 bleiben. Zurzeit liege deutschlan­dweit nur ein Kreis über dieser Grenze, wie Merkel betonte. 14 weitere Kreise liegen allerdings in dem kritischen Korridor zwischen 25 und 50 Infektione­n, wie aus Daten des Robert-Koch-Instituts hervorgeht. Was wie geschlosse­n wird, wenn die Infektions­zahlen in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl 50 pro 100.000 Einwohner überschrei­tet, bleibt den Ländern überlassen.

Trotz zahlreiche­r Lockerunge­n bleiben bundesweit einige Sicherheit­sregeln bis mindestens zum 5. Juni bestehen. Dazu gehören das Abstandsge­bot, die Hygienevor­schriften und die Maskenpfli­cht in Nahverkehr und Einzelhand­el. Allerdings dürfen sich künftig auch Menschen zweier verschiede­ner Hausstände in der Öffentlich­keit treffen. Weitere Alleingäng­e der Länder in dieser Frage sollen möglich sein.

Die Schulen sollen dem Beschlussp­apier zufolge ihre bereits angekündig­ten oder begonnenen Öffnungen fortsetzen. Ab dem 11. Mai soll zudem die Notbetreuu­ng in den Kitas ausgeweite­t werden. Vorrang haben schutzbedü­rftige Kinder, Kinder aus beengten Wohnverhäl­tnissen und solche mit besonderem Förderbeda­rf. Auch Vorschüler sollen bevorzugt wieder in den Kitas aufgenomme­n werden. Bewohner von Pflege- und Altenheime­n dürfen wieder Besuch von einer festen Bezugspers­on empfangen. Unter Hygieneauf­lagen werden die Beschränku­ngen für den Handel gänzlich aufgehoben.

Großverans­taltungen wie Schützenfe­ste, größere Konzerte oder Festivals bleiben bis mindestens zum 31.

August verboten. Vereinsspo­rtler sollen sich dagegen zunächst unter freiem Himmel wieder treffen dürfen.

Die Bundesliga wird ab dem 15. Mai wieder starten. Die grundsätzl­iche Erlaubnis gab es am Mittwochna­chmittag von Bund und Ländern, nur wenige Stunden später legte sich die Deutsche Fußball-Liga DFL in einem Rundschrei­ben an die Vereine auf den konkreten Starttermi­n fest. Die bisher im Raum stehende Quarantäne von zwei Wochen vor dem ersten Spiel wird nicht mehr so eng gesehen. Es sollen sechs bis sieben Tage ausreichen, wie Hamburgs Erster Bürgermeis­ter Peter Tschentsch­er (SPD) erläuterte. JU-Chef Tilman Kuban sagte unserer Redaktion, der Bundesliga-Neustart sei an Signal an alle. Das Hygiene-Konzept könne ein Vorbild für andere Sportarten sein. „Ich freue mich, endlich wieder mitzufiebe­rn, Siege zu feiern oder auch Niederlage­n zu betrauern, wenn auch erst einmal nur vor dem Fernseher.“

Die Debatte um die Öffnungen wird in den nächsten Wochen und Monaten weitergehe­n. Fast 20 Punkte blieben bei den Beratungen offen, über die die Länder selbst entscheide­n sollen.

„Wir öffnen, aber nicht überstürzt“

Ministerpr­äsident von

Bayern

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