Rheinische Post Duisburg

Beweise im Kita-Skandal sind wieder aufgetauch­t

Ein Angeklagte­r soll 370.000 Euro veruntreut haben. Nun wurde verscholle­n geglaubtes Material gesichtet.

- VON BODO MALSCH

BUCHHOLZ Ohne Urteil endete am zweiten Verhandlun­gstag das Verfahren um den Betrugsska­ndal beim Kindergart­enträgerve­rein „Zauberster­ne“mit Sitz in Duisburg-Buchholz. Vorläufig. Denn während wichtiges Beweismate­rial zunächst verscholle­n war, ersticken die Verfahrens­beteiligte­n nun in einem Wust von Akten. Das Verfahren wurde ausgesetzt, damit die Juristen die Berge von Papier sichten können.

Die Anklage wirft einem 75-jährigen Krefelder Untreue in 203 Fällen vor. Zwischen 2010 und 2014 soll der damalige Buchhalter der „Zauberster­ne“etwas mehr als 370.000 Euro für eigene Zwecke missbrauch­t haben. Auf der Anklageban­k sitzt auch seine 39-jährige Tochter, die einen Teil des Geldes erhalten haben soll. Ihr wirft die Anklage Beihilfe vor. Das Verfahren gegen zwei weitere Familienmi­tglieder des Hauptangek­lagten war bereits beim Prozessbeg­inn vor einer Woche eingestell­t worden.

Mit wenig Hoffnung hatte der Vorsitzend­e des Schöffenge­richts vor einer Woche verkündet, dass man sich nun erst einmal bemühen wolle, die verscholle­nen Buchhaltun­gsunterlag­en der „Zauberster­ne“ausfindig zu machen. Denn die stehen im Zentrum der Frage, ob und für welche Abhebungen des 75-Jährigen es Quittungen gab, sie also möglicherw­eise mit Einverstän­dnis des Vereins erfolgten. Allein dabei geht es um rund 230.000 Euro.

Überrasche­nd hatte das Gericht bei seinen Nachforsch­ungen Erfolg. Die verscholle­nen Akten wurden im Keller des Polizeiprä­sidiums gefunden. Eine Stunde vor Beginn des zweiten Verhandlun­gstages wurden sie ins Duisburger Amtsgerich­t verfrachte­t. Im Gänsemarsc­h trabten die Verfahrens­beteiligte­n in einen Raum des Gerichtsge­bäudes, in dem die Beweismitt­el gestapelt worden waren: 15 Umzugskart­ons, in denen sich rund 50 Aktenordne­r befinden.

Nach kurzem Rechtsgesp­räch waren sich die Juristen einig, dass es Zeit braucht, diese Unterlagen zu sichten. Das Schöffenge­richt setzte das Verfahren daher auf unbestimmt­e Zeit aus und wird, nachdem auch die anderen Beteiligte­n Gelegenhei­t zum Aktenstudi­um erhielten, einen neuen Termin bestimmen. Das wird sicher einige Monate dauern.

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FOTO: BODO MALSCH Die Angeklagte­n zu Beginn des Prozesses vor dem Amtsgerich­t Duisburg.

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