Ex-Stadtdirektor wegen Untreue angeklagt
DUISBURG (th) Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat vor dem Amtsgericht Anklage gegen Reinhold Spaniel und Roselyne Rogg erhoben. Dem ehemaligen Duisburger Stadtdirektor und der früheren Geschäftsführerin der Duisburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wird besonders schwere Untreue in zwei Fällen vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Rogg und Spaniel, der als Aufsichtsratschef der Duisburger Werkstätten fungierte, in den Jahren 2013 und 2016 in zwei Fällen eine „unangemessene“Gehaltserhöhung durchgesetzt haben sollen, ohne den Aufsichtsrat des gemeinnützigen Unternehmens darüber zu informieren. Die Frage der Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge ist bei gemeinnützigen Unternehmen insofern ein Problem, weil ein Verstoß gegen den sogenannten Angemessenheitsgrundsatz zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen kann. Ex-Geschäftsführerin Rogg soll zuletzt ein Grundgehalt von 200.000 Euro pro Jahr plus Altersvorsorgebezüge in Höhe von 100.000 Euro erhalten haben.
Rogg bestreitet die Vorwürfe. Auf einer im Zuge der Affäre von ihr anberaumten Pressekonferenz sagte sie, ihr sei nicht klar gewesen, dass der Aufsichtsrat nicht informiert gewesen sei. Reinhold Spaniel hat sich zu den Vorwürfen bislang noch nicht geäußert. Kommt es zu einem Urteil, könnten den beiden Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren drohen.
Neben der strafrechtlichen hat die Affäre auch eine zivilrechtliche Dimension. Die Duisburger Werkstätten fordern von Rogg und Spaniel in einem weiteren Verfahren 760.000 Euro Schadenersatz.