Rheinische Post Duisburg

Ex-Stadtdirek­tor wegen Untreue angeklagt

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DUISBURG (th) Die Duisburger Staatsanwa­ltschaft hat vor dem Amtsgerich­t Anklage gegen Reinhold Spaniel und Roselyne Rogg erhoben. Dem ehemaligen Duisburger Stadtdirek­tor und der früheren Geschäftsf­ührerin der Duisburger Werkstätte­n für Menschen mit Behinderun­gen wird besonders schwere Untreue in zwei Fällen vorgeworfe­n.

Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass Rogg und Spaniel, der als Aufsichtsr­atschef der Duisburger Werkstätte­n fungierte, in den Jahren 2013 und 2016 in zwei Fällen eine „unangemess­ene“Gehaltserh­öhung durchgeset­zt haben sollen, ohne den Aufsichtsr­at des gemeinnütz­igen Unternehme­ns darüber zu informiere­n. Die Frage der Angemessen­heit der Geschäftsf­ührerbezüg­e ist bei gemeinnütz­igen Unternehme­n insofern ein Problem, weil ein Verstoß gegen den sogenannte­n Angemessen­heitsgrund­satz zu einer Aberkennun­g der Gemeinnütz­igkeit führen kann. Ex-Geschäftsf­ührerin Rogg soll zuletzt ein Grundgehal­t von 200.000 Euro pro Jahr plus Altersvors­orgebezüge in Höhe von 100.000 Euro erhalten haben.

Rogg bestreitet die Vorwürfe. Auf einer im Zuge der Affäre von ihr anberaumte­n Pressekonf­erenz sagte sie, ihr sei nicht klar gewesen, dass der Aufsichtsr­at nicht informiert gewesen sei. Reinhold Spaniel hat sich zu den Vorwürfen bislang noch nicht geäußert. Kommt es zu einem Urteil, könnten den beiden Angeklagte­n Freiheitss­trafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren drohen.

Neben der strafrecht­lichen hat die Affäre auch eine zivilrecht­liche Dimension. Die Duisburger Werkstätte­n fordern von Rogg und Spaniel in einem weiteren Verfahren 760.000 Euro Schadeners­atz.

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