Gekündigt wegen Tönnies-Videos
Eine Mitarbeiterin hatte die Szenen aus der Kantine ins Internet gestellt.
GÜTERSLOH (kes/kron) Das Video aus der Tönnies-Kantine hatte einen Aufschrei versursacht. Es war aufgetaucht, kurz nachdem im Schlachthof des Konzerns in Rheda-Wiedenbrück mehr als 1000 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet worden waren. In dem Video zu sehen: Hunderte Menschen, die eng beieinander an Tischen in einem Kantinenraum sitzen und essen. Der Vorwurf wurde laut, Tönnies habe gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen und so für die Verbreitung des Virus gesorgt. Jetzt hat das Video ein gerichtliches Nachspiel – allerdings für die Frau, die es ins Internet gestellt haben soll. Das berichtet das „Westfalenblatt“unter Berufung auf das Arbeitsgericht Bielefeld.
Demnach bestreitet die Mitarbeiterin eines Caterers nicht, das Video hochgeladen zu haben. Sie gebe allerdings nicht zu, es auch gedreht zu haben. Außerdem distanziere sie sich von den anprangernden Kommentaren, die im Video zu hören sind. Dort sagt eine Frauenstimme unter anderem: „Tausende Menschen an einem Tisch“und „Das ist Tönnies. Wie sollen wir uns hier schützen?“
Nach Auskunft des Bielefelder Arbeitsgerichtsdirektors Joachim Kleveman wurde der Beschäftigten des Caterers schon im April fristlos gekündigt, das Unternehmen Tönnies erteilte ihr zusätzlich Hausverbot. In einem Gütetermin von dem Bielefelder Arbeitsgericht gab es einen
Vergleich. Die Parteien einigten sich auf eine fristgerechte Kündigung inklusive einer Abfindung.
Diese Vereinbarung hat die laut Gericht nun widerrufen. Sie will aber erneut vor Gericht ziehen – offenbar allerdings mit einem neuen Anwalt. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es aber noch nicht.
Verwirrung hatte es zuvor auch um den Aufnahmezeitpunkt des Videos gegeben. Zunächst hieß es, das Video sei schon im März, und damit vor der Einführung der Corona-Maßnahmen, entstanden. Später stellte sich jedoch heraus, dass die Aufnahmen wohl doch aus dem April stammen, und die Corona-Schutzverordnung demnach schon galt.