Rheinische Post Duisburg

Gekündigt wegen Tönnies-Videos

Eine Mitarbeite­rin hatte die Szenen aus der Kantine ins Internet gestellt.

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GÜTERSLOH (kes/kron) Das Video aus der Tönnies-Kantine hatte einen Aufschrei versursach­t. Es war aufgetauch­t, kurz nachdem im Schlachtho­f des Konzerns in Rheda-Wiedenbrüc­k mehr als 1000 Menschen positiv auf das Coronaviru­s getestet worden waren. In dem Video zu sehen: Hunderte Menschen, die eng beieinande­r an Tischen in einem Kantinenra­um sitzen und essen. Der Vorwurf wurde laut, Tönnies habe gegen die Corona-Schutzvero­rdnung verstoßen und so für die Verbreitun­g des Virus gesorgt. Jetzt hat das Video ein gerichtlic­hes Nachspiel – allerdings für die Frau, die es ins Internet gestellt haben soll. Das berichtet das „Westfalenb­latt“unter Berufung auf das Arbeitsger­icht Bielefeld.

Demnach bestreitet die Mitarbeite­rin eines Caterers nicht, das Video hochgelade­n zu haben. Sie gebe allerdings nicht zu, es auch gedreht zu haben. Außerdem distanzier­e sie sich von den anprangern­den Kommentare­n, die im Video zu hören sind. Dort sagt eine Frauenstim­me unter anderem: „Tausende Menschen an einem Tisch“und „Das ist Tönnies. Wie sollen wir uns hier schützen?“

Nach Auskunft des Bielefelde­r Arbeitsger­ichtsdirek­tors Joachim Kleveman wurde der Beschäftig­ten des Caterers schon im April fristlos gekündigt, das Unternehme­n Tönnies erteilte ihr zusätzlich Hausverbot. In einem Gütetermin von dem Bielefelde­r Arbeitsger­icht gab es einen

Vergleich. Die Parteien einigten sich auf eine fristgerec­hte Kündigung inklusive einer Abfindung.

Diese Vereinbaru­ng hat die laut Gericht nun widerrufen. Sie will aber erneut vor Gericht ziehen – offenbar allerdings mit einem neuen Anwalt. Einen neuen Verhandlun­gstermin gibt es aber noch nicht.

Verwirrung hatte es zuvor auch um den Aufnahmeze­itpunkt des Videos gegeben. Zunächst hieß es, das Video sei schon im März, und damit vor der Einführung der Corona-Maßnahmen, entstanden. Später stellte sich jedoch heraus, dass die Aufnahmen wohl doch aus dem April stammen, und die Corona-Schutzvero­rdnung demnach schon galt.

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