Rheinische Post Duisburg

Für die Briefwahl bleibt diesmal weniger Zeit

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(mtm) Die Corona-Pandemie sorgt dafür, dass die Parteien mehr Zeit bekommen, um ihre Wahlvorsch­läge bei der Stadt einzureich­en. Gleichzeit­ig wurde die Zahl der nötigen Unterstütz­ungsunters­chriften für Bewerber gesenkt, die nicht durchgehen­d im Rat oder in Bezirksver­tretungen vertreten sind. Darauf machte die Stadt am Donnerstag aufmerksam. So können Wahlvorsch­läge nun noch bis Montag, 27. Juli, eingereich­t werden. Sie müssen an diesem Tag bis 18 Uhr bei der Stabsstell­e für Wahlen und Informatio­nslogistik, In den Haesen 84, 47198 Duisburg eingegange­n sein. Das bedeutet eine Verlängeru­ng um elf Tage. Da der Wahltermin aber wie vorgesehen am 13. September ist, verkürzt sich die Zeit, in der Briefwahl möglich ist. Denn der Wahlaussch­uss, der über die Zulassung von Parteien und Bewerbern zur Wahl entscheide­t, tagt am Dienstag, 4. August. Gegen die Entscheidu­ng des Wahlaussch­usses sind Beschwerde­n möglich – und erst wenn darüber im Landeswahl­ausschuss entschiede­n ist, können überhaupt erst die Wahlzettel

gedruckt werden. Die Wahlbenach­richtigung­en werden ab dem 12. August verschickt. Die Briefwahl beginnt erst am 19. August, online sogar erst am 20. August. Sie endet am Tag der Wahl.

Die Anzahl der erforderli­chen Unterstütz­ungsunters­chriften sind auf 60 Prozent des ansonsten geltenden Umfangs reduziert worden. Das bedeutet für die Einzelbewe­rber im Rat der Stadt: zwölf Unterschri­ften pro Wahlbezirk (bisher: 20) sowie für die Reservelis­te Rat der Stadt: 60 Unterschri­ften (bisher: 100). Auch die Bestimmung­en für die Unterstütz­ungsunters­chriften für die Bezirksver­tretungen und den Integratio­nsrat sind entspreche­nd angepasst worden.

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